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BVerwG weist erneut Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Rentenrebellen

Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Haushaltsabgabe sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am 15.06.2016 in Leipzig (Az.: 6 C 35.15, 6 C 37.15 und 6 C 47.15). Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Gericht folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März 2016, als es schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte.

Klagende Wohnungsinhaber halten einheitlichen Beitrag für ungerecht

Gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) hatten jeweils Inhaber einer Wohnung geklagt, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Das Beitragsmodell hatte 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst. Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird seither der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig. Im Jahr 2015 wurden so 8,1 Milliarden Euro eingenommen.

WDR-Justiziarin: Beitragsmodell zeitgemäß und alternativlos

"Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt", erklärte die Justiziarin und stellvertretende Intendantin des WDR, Eva-Maria Michel. "Das nutzungs- und geräteunabhängige Modell ist zeitgemäß, und angesichts der fortschreitenden technischen Konvergenz ohne seriöse Alternative."

Verfassungsbeschwerde bereits angekündigt

Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Anwalt Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena, der einige Kläger im März 2016 vertreten hatte, hat bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das BVerwG wird sich 2016 ebenfalls noch einmal mit dem Rundfunkbeitrag befassen. Dann geht es um die Erhebung in Gewerbebetrieben.

Senkung des Beitrags nicht ausgeschlossen

Unabhängig vom Rechtsstreit über den Rundfunkbeitrag steht derzeit auch wieder dessen Höhe zur Diskussion. Die Expertenkommission KEF hat eine Senkung um 30 Cent ab 2017 vorgeschlagen. Die Ministerpräsidenten der Länder müssen darüber entscheiden – voraussichtlich aber noch nicht bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 17.06.2016, sondern erst im Oktober.