Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zu Erhöhung der Kreisumlage anweisen

Zitiervorschlag
Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zu Erhöhung der Kreisumlage anweisen. beck-aktuell, 17.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192131)
Kommt ein Kreis seiner Verpflichtung, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen, beharrlich nicht nach, darf die Kommunalaufsicht Maßnahmen anordnen, die gegenüber kreisangehörigen Gemeinden rechtlich zulässig sind. Dazu kann auch eine Erhöhung der Kreisumlage gehören. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.06.2015 entschieden (Az.: 10 C 13.14).
Erhöhung des Hebesatzes für Kreisumlage angeordnet
Der Kläger, ein seit Jahren finanziell notleidender hessischer Landkreis, hatte trotz Aufforderung durch den Beklagten weder eine Anhebung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2010 noch Einsparmaßnahmen in entsprechender Höhe beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landes wies ihn daraufhin an, den Hebesatz für die Kreisumlage um 3% zu erhöhen. Die Klage des Kreises hiergegen war vor dem Verwaltungsgericht zunächst erfolgreich, wurde jedoch in der Berufungsinstanz durch den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Der Kläger legte dagegen Revision ein.
BVerwG: Kreis war zum Haushaltsausgleich verpflichtet
Das BVerwG hat die Revision zurückgewiesen. Der VGH sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger seiner im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu beachtenden Pflicht zum Haushaltsausgleich nicht nachgekommen war. Der Kläger hätte sich dieser Pflicht nicht mit dem Argument entziehen können, er werde vom Land finanziell unzureichend ausgestattet. Die Anweisung der Kommunalaufsicht zur Erhöhung des Kreisumlagesatzes, um auf eine Verringerung des Haushaltsdefizits des Kreises hinwirken, sei nicht zu beanstanden. Insbesondere sei die Anweisung unter Berücksichtigung der finanziellen Mindestausstattung zur Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerwG
- Urteil vom 16.06.2015
- 10 C 13.14
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Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zu Erhöhung der Kreisumlage anweisen. beck-aktuell, 17.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192131)



