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BVerwG bestätigt Vereinsverbot für "Farben für Waisenkinder e.V.“ wegen Nähe zu Hisbollah

Codiertes Recht

Das Bundesinnenministerium hatte 2014 den in Deutschland ansässigen Spendensammelverein "Farben für Waisenkinder e.V.“ verboten, weil dieser die der Hisbollah nahestehende Shahid Stiftung ("Märtyrer Stiftung“) im Libanon finanziell unterstützt hat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16.11.2015 das Verbot des Spendenvereins bestätigt. Das Innenministerium sei zu Recht davon ausgegangen, dass sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte (Az.: 1 A 4.15).

Verein beeinträchtigt friedliches Zusammenleben der Völker

Das Bundesinnenministerium hatte am 02.04.2014 den Verein aufgelöst und verboten. Es begründete dies damit, dass der Verein über einen langen Zeitraum im Bundesgebiet Spenden eingeworben und damit die in Beirut (Libanon) ansässige Shahid Stiftung unterstützt habe. Diese Stiftung sei ihrerseits als karitative Einrichtung integraler Teil der israel-feindlichen Hisbollah (auch: Hizb Allah). Die Aufgabe der Shahid Stiftung bestehe vor allem in der Unterstützung der Angehörigen verstorbener Hisbollah-Kämpfer. Die Hisbollah wiederum trage Gewalt in das Verhältnis zwischen dem libanesischen und dem israelischen Volk und beeinträchtige so das friedliche Zusammenleben dieser Völker.

BVerwG: Verbotstatbestand erfüllt

Hiergegen hatte der Verein geklagt und unterlag nun. Das Bundesinnenministerium sei zu Recht davon ausgegangen, dass sich der Kläger gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, so das BverwG mit Hinweis auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 VereinsG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Alt. 3 GG. Dies sei vor allem der Fall, wenn Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineingetragen oder zur gewaltsamen Beseitigung eines Staates aufgerufen werde. Der Verbotstatbestand sei aber auch dann erfüllt, wenn ein Verein eine Gruppierung unterstütze, die sich ihrerseits gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Der Kläger habe diesen Verbotstatbestand erfüllt, weil er über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang (im Zeitraum von 2007 bis August 2013) mit einem Geldbetrag von über drei Millionen Euro die Shahid Stiftung im Libanon unterstützt habe.

Spendensammlung unterstützte Kampf gegen Israel

Diese Stiftung sei integraler Bestandteil der Hisbollah, die ihrerseits das Existenzrecht des Staates Israel negiere, zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufrufe und sich damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, heißt es in der Entscheidung weiter. Die Shahid Stiftung sei Teil des Sozialnetzwerks der Hisbollah und betreue Waisenkinder und Hinterbliebene von Hisbollah-Kämpfern, die unter anderem bei Kampfhandlungen gegen die israelischen Streitkräfte ums Leben kamen. Die Tätigkeit der Stiftung ziele damit darauf ab, durch die soziale Absicherung der Hinterbliebenen der sogenannten "Märtyrer" die Bereitschaft zur gewaltsamen Beseitigung des Staates Israel zu wecken und zu stärken. Indem der Kläger durch das Sammeln und Bereitstellen von Spendengeldern für die Shahid Stiftung zur Sicherung des Lebensunterhalts der Angehörigen von gefallenen Hisbollah-Kämpfern beitrage, unterstütze und fördere er bewusst deren Kampf gegen Israel und verstoße damit selbst gegen den Gedanken der Völkerverständigung, so das BVerwG abschließend.