Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus

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Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. beck-aktuell, 22.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193201)
Lässt ein Gericht die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu und entscheidet zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag, so muss es die Prozesskostenhilfe (PKH) für die abgeschlossene Instanz in aller Regel gewähren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2015 entschieden. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setze eine bedeutsame, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage voraus. Das Fachgericht verhalte sich widersprüchlich, wenn es von einem solchen Fall ausgehe, gleichwohl aber Prozesskostenhilfe versage (Az.: 1 BvR 2096/13).
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen – PKH zugleich überwiegend versagt
Die Beschwerdeführerin war mit einem ehemaligen Finanzbeamten verheiratet. Der frühere Ehemann fingierte Steuererstattungen sowie Eigenheimzulagen durch Manipulationen im behördlichen EDV-System und bewirkte dadurch Auszahlungen auf das eheliche Gemeinschaftskonto in siebenstelliger Gesamthöhe. Deswegen wurde er im November 2008 unter anderem wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Finanzamt forderte die Zahlungen gesamtschuldnerisch von der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann durch Rückforderungsbescheide nach § 37 Abs. 2 AO zurück. Die hiergegen erhobene Klage der Beschwerdeführerin wies das Finanzgericht im Wesentlichen als unbegründet ab und ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu. Durch Beschluss vom gleichen Tage gewährte es Prozesskostenhilfe für die erste Instanz lediglich in Höhe des geringen Teilbetrags, mit dem die Klage Erfolg hatte, und wies den Prozesskostenhilfeantrag im Übrigen zurück. Gegen die überwiegende Versagung der Prozesskostenhilfe legte die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde ein und rügte die Verletzung ihres Rechts auf Rechtsschutzgleichheit.
BVerfG: FG verkennt Gehalt des Rechts auf Rechtsschutzgleichheit
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Der angegriffene FG-Beschluss verletze die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Das FG habe den Gehalt des Rechts auf Rechtsschutzgleichheit verkannt. Werfe die Sache nach Ansicht des FG eine oder mehrere Fragen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO auf und lasse es deshalb die Revision zu, sind laut BVerfG bei zeitgleicher Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag in aller Regel die Voraussetzungen für eine rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe gegeben.
Entscheidungen des FG widersprüchlich
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setze das Vorliegen einer bedeutsamen, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage voraus, auf die es für die Entscheidung der Sache ankomme. Derartige Rechtsfragen könnten im Verfahren der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht entschieden werden. Das Gericht verhalte sich widersprüchlich, wenn es von einem solchen Fall ausgehe, gleichwohl aber Prozesskostenhilfe versage. Ohne Gewährung von Prozesskostenhilfe könnte der nicht ausreichend bemittelte Kläger das erstinstanzliche Hauptsacheverfahren nicht durchlaufen. Ihm bliebe so die Möglichkeit versagt, die Klärung der Grundsatzfrage zu seinen Gunsten in der Revisionsinstanz zu erstreiten. Das widerspreche in aller Regel dem Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit. Überzeugende Gründe dafür, dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, ließen sich den Entscheidungen des FG nicht entnehmen, so das BVerfG.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerfG
- Beschluss vom 04.05.2015
- 1 BvR 2096/13
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Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. beck-aktuell, 22.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193201)



