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BVerfG

Großeltern haben keinen Anspruch auf Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses zu ihren Enkeln

Parken in Pink

Eltern haben kein Recht darauf, nach dem Tod ihres Sohnes weiter klären zu lassen, ob dieser der leibliche Vater des Enkels ist. Die Mutter eines 2013 gestorbenen Mannes scheiterte jetzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Der Sohn hatte die Vaterschaft für das heute knapp fünfjährige Kind kurz vor seinem Tod angefochten. Die Großmutter versuchte später erfolglos, das Verfahren selbst fortsetzen zu lassen. Sie sieht sich in ihren Grundrechten verletzt, weil ihr ein Enkelkind "aufgedrängt" werde (Beschluss vom 23.11.2015, Az.: 1 BvR 2269/15).

BVerfG nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an

Der Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten im Grundgesetz bedeute aber nicht umgekehrt, dass der Frau das Recht eingeräumt werden müsse, die Bindung zu ihrem Enkel zu lösen, meinten die Karlsruher Richter. Nach dem nun veröffentlichtem Beschluss nahmen sie die Klage der Frau nicht zur Entscheidung an. Der BGH hatte im Sommer 2015 geurteilt, dass das Anfechtungsrecht ein höchstpersönliches sei und die Großmutter nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werde. Rein wirtschaftliche Interessen wie Fragen des Erbens oder des Unterhalts seien dafür nicht ausreichend.