3,8 Millionen Euro für Bushido, 5 Immobilien für Berlin

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3,8 Millionen Euro für Bushido, 5 Immobilien für Berlin. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 08.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196446)
Einst wollten Bushido und sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker auf ein Grundstück in Kleinmachnow ziehen. Nun hat ein Gericht dem Rapper eine hohe Geldsumme zugesprochen. Das Schicksal 5 weiterer Clan-Immobilien steht nun auch fest: Freuen darf sich das Land Berlin.
In einem Rechtsstreit um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow hat das OLG in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. Man habe "eine Berufung des Herrn Abou-Chaker zurückgewiesen", sagte eine Sprecherin des Gerichts. Dem Rapper stünden somit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös zu, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Zunächst hatte die Bild berichtet.
Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim AG Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des ehemaligen Managers zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste.
Bushido hatte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Abou-Chaker in Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) vor Jahren ein riesiges Grundstück mit mehreren Villen erworben. Beide planten ursprünglich, dort mit ihren Familien zu leben. Doch dann kam es zum Bruch zwischen Bushido und seinem damaligen Manager. Seit ihrer Trennung stritten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.
Die 3,8 Millionen Euro, die nun dem Rapper zufließen sollen, waren zuvor bei Gericht hinterlegt worden, nachdem Abou-Chaker Berufung eingelegt hatte. Bushido hatte auf die Freigabe der 3,8 Millionen geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
BGH bestätigt: 3 Wohnungen und 2 Grundstücke fallen an Berlin
In einem anderen Verfahren sind weitere Objekte in das Eigentum des Landes Berlin übergegangen. Hintergrund ist ein Urteil des LG Berlin aus dem Jahr 2024, das nun rechtskräftig geworden ist. Der BGH hat die Revision von Betroffenen gegen die Entscheidung im März als unbegründet verworfen, wie erst jetzt bekannt wurde. In der Folge gehören fünf Immobilien - zwei Grundstücke und drei Wohnungen - Berlin, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte.
Die Objekte werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet und gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die im Sommer 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Ihr damaliger Wert wurde auf rund neun Millionen Euro beziffert. Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden.
Justizsenatorin Felor Badenberg wertete die aktuelle BGH-Entscheidung als wichtig für das weitere Vorgehen im Kampf gegen organisierte Kriminalität. "Gerade in Berlin, wo Ermittlungs- und Einziehungsverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität eine besondere Rolle spielen, schafft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wichtige Rechtssicherheit", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. "Sie bestätigt, dass die Einziehung von Immobilien rechtmäßig erfolgen kann, wenn deren Herkunft aus Straftaten überzeugend festgestellt wird."
Im vorliegenden Fall standen zwei damals 40 und 72 Jahre alte Männer - der Jüngere lebt seit Jahrzehnten in Berlin, der 72-Jährige im Libanon - in einem selbstständigen Einziehungsverfahren vor Gericht. Die Männer sollten zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben.
Nur wenige rechtskräftige Fälle
Von den 2018 sichergestellten Immobilien sind bislang die wenigsten geräumt. Die Betroffenen wehren sich gegen den Verlust und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus. So hatte das KG zuletzt entschieden, dass sich die Vorinstanz erneut mit der Sicherstellung von 58 der 77 Immobilien befassen muss - diesmal in mündlicher Verhandlung. Zunächst hatte das LG Berlin den Fall lediglich per Beschluss entschieden. Wann dies erfolgt, ist noch offen.
Zu den 2018 sichergestellten Immobilien gehörte die Villa eines bekannten arabischen Clans in Berlin-Neukölln. Sie wurde im März 2024 in Begleitung eines Polizei-Großaufgebots geräumt - nach fast sechs Jahren voller Prozesse.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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