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Zwangsversteigerung

Mehr Artikel zu diesem Tag

BGH begräbt engen Verwendungsbegriff
Doch kein Hausabriss nach Behördenfehler

BGH begräbt engen Verwendungsbegriff

Die Familie aus Brandenburg, die sich gegen den Abriss ihres Hauses auf einem ersteigerten Grundstück wehrt, steht nicht mehr vor dem Nichts. Der BGH verweist zurück und macht Vorgaben: Das Grundstück muss die Familie wohl nur räumen, wenn der wieder aufgetauchte Eigentümer die Kosten des Hausbaus erstattet.

Die Termine der 11. Kalenderwoche

Die Termine der 11. Kalenderwoche

Weil vor 15 Jahren eine Zwangsversteigerung schiefgelaufen ist, soll eine Familie ihr seither auf dem Grundstück errichtetes Haus wieder abreißen. Der BGH entscheidet. Wann eine Krankentagegeldversicherung ihre Zahlungen reduzieren darf, wenn der Kunde inzwischen weniger verdient, wird dort ebenfalls geklärt. Und das BVerwG befasst sich mit dem Rauswurf eines Polizeibeamten aus dem Staatsdienst wegen seines zwielichtigen Lebenswandels.

BGH entscheidet im März
Hausabriss nach Behördenfehler

BGH entscheidet im März

Für eine Familie aus Brandenburg steht am BGH einiges auf dem Spiel. Das Gericht prüft, ob sie nach einem schwerwiegenden Behördenfehler ihr Haus abreißen und das vor rund 15 Jahren ersteigerte Grundstück räumen muss. Die Entscheidung wird am 14. März verkündet.

Jetzt verhandelt der BGH
Familie soll ihr Haus nach Behördenfehler abreißen

Jetzt verhandelt der BGH

Weil es einen Fehler bei der Zwangsversteigerung gab, soll eine Familie aus Ragsdorf ihr Haus abreißen und das Grundstück an den eigentlichen Eigentümer herausgeben, entschied das OLG Brandenburg. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde verhandelt am Freitag der BGH.

Neue Präsidentin, Bürokratieentlastung und Schrottimmobilien
Bundesrat

Neue Präsidentin, Bürokratieentlastung und Schrottimmobilien

Der Bundesrat wählte am Freitag die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, zur neuen Bundesratspräsidentin. Die Länderkammer machte auch den Weg für das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien frei.

Ehemann bekommt keinen Zuschlag für Grundstück
Mitbieter vergrault

Ehemann bekommt keinen Zuschlag für Grundstück

Die Mitbieter auf ein Grundstück abzuschrecken, indem man das Anwesen schlechtredet, kann den Zuschlag bei einer Versteigerung kosten. Der BGH bestätigte, dass ein Ehemann die Haushälfte seiner geschiedenen Frau nicht bekommt: Anhaltspunkte für eine Manipulation der Versteigerung reichten.

BGH lässt Revision zu
Hausabriss nach Behördenfehler

BGH lässt Revision zu

Kann der Eigentümer eines Grundstücks, das aufgrund eines Behördenfehlers zwangsversteigert wurde, von den vermeintlichen Erwerbern verlangen, ihr neu gebautes Haus abzureißen? Dieser Frage nimmt sich nun doch der BGH an.

Neuregelung soll Missbrauch ersteigerter Schrottimmobilien unterbinden

Neuregelung soll Missbrauch ersteigerter Schrottimmobilien unterbinden

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Ersteigerung von Schrott- und Problemimmobilien stoppen. Eine gesetzliche Neuregelung soll verhindern, dass Ersteher sich schon die Mieteinnahmen der Immobilie sichern können, bevor sie überhaupt den Kaufpreis gezahlt haben.

Buschmann will gegen Geschäfte mit ersteigerten Schrottimmobilien vorgehen

Buschmann will gegen Geschäfte mit ersteigerten Schrottimmobilien vorgehen

Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Problemimmobilie ersteigert, soll Mieteinnahmen künftig erst dann erhalten, wenn er den gebotenen Preis voll gezahlt hat. Damit will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) neuen skrupellosen Geschäftsmodellen mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben.

Eigentümer kann keine "echte Löschung" von Zwangseintragungen im Grundbuch verlangen

Eigentümer kann keine "echte Löschung" von Zwangseintragungen im Grundbuch verlangen

Auch nachdem eine rechtmäßige Zwangseintragung im Grundbuch gelöscht wurde, hat ein Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Anlage neuer Grundbuchblätter. Dies entschied der BGH unter Verweis das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Grundbuchs.