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BVerwG

Windräder dürfen Flugsicherung nicht stören

Revitalisierte VwGO

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Deutschen Flugsicherung (DSF) gegenüber den Betreibern von Windkraftanlagen gestärkt. Das Gericht wies am 07.04.2016 die Klage eines Unternehmens ab, das in der Region Hannover vier Windkraftanlagen errichten und betreiben wollte, weil diese Einrichtungen der Flugsicherung hätten stören können. Das bestätigte am 08.04.2016 ein Sprecher des Gerichts (Az.: 4 C 1.15).

Windräder können Flugsicherung stören

Die Region Hannover hatte die Erteilung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Windräder abgelehnt. Dabei berief sie sich auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Dies erklärte, dass von den Anlagen eine Störung der rund eineinhalb Kilometer entfernten Flugsicherungseinrichtungen der DSF ausgehen könnte. Das Unternehmen zog vor Gericht. Während es beim Verwaltungsgericht in Hannover erfolgreich war, wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Forderung zurück.

Revision erfolglos

In ihrer Revision zum Bundesverwaltungsgericht machte die Firma geltend, das Oberverwaltungsgericht habe den Begriff der Störung falsch ausgelegt. Damit habe es zugleich dem BAF zu Unrecht einen Beurteilungsspielraum eingeräumt. Dieser Auffassung schlossen sich die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht an und wiesen die Revision ab.