Mangels Aussicht auf "Überwindung der Hilfebedürftigkeit" kein Anspruch auf Eingliederungsleistung

Zitiervorschlag
Mangels Aussicht auf "Überwindung der Hilfebedürftigkeit" kein Anspruch auf Eingliederungsleistung. beck-aktuell, 06.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189606)
Ein Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II besteht nicht, wenn keine Aussicht auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit besteht. Das stellt das Bundessozialgericht klar. Die Frage, ob der Erfolg im Sinne der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch die sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit wahrscheinlich eintreten wird und das Einstiegsgeld für eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich erforderlich ist, sei anhand einer prognostische ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beantworten (Entscheidung vom 05.08.2015, Az.: B 4 AS 46/14 R).
Zweifel an Übertragbarkeit des SGB-III-Begriffs "Arbeitslosigkeit" in System des SGB II
Dahinstehen konnte laut BSG, ob der Kläger rechtzeitig einen Antrag auf diese Eingliederungsleistung gestellt hat und leistungsberechtigt im Sinne des § 16b SGB II, also erwerbsfähig, hilfebedürftig und arbeitslos, war. Allerdings hat das BSG Zweifel an der Übertragbarkeit des Begriffsverständnisses von "Arbeitslosigkeit" aus dem Regelungsbereich des SGB III. Die diesen Zentralbegriff des Arbeitsförderungsrechts prägenden Merkmale der Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sowie der Eigenbemühungen würden sich nur schwer in das System des SGB II einfügen, so die Kasseler Richter.
Tatbestandsvoraussetzungen nicht erst im Rahmen des Entschließungsermessens zu berücksichtigen
Im Übrigen ist das Landessozialgericht laut BSG zutreffend davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der "Überwindung der Hilfebedürftigkeit" und der "Erforderlichkeit des Einstiegsgeldes zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" nach dem Aufbau der Vorschrift des § 16b SGB II nicht erst im Rahmen des Entschließungsermessens vom Beklagten zu berücksichtigen sind. Es handele sich insoweit um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterlägen. Ausgangspunkt sei hier eine prognostische ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, "ob der Erfolg im Sinne der Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch die sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit wahrscheinlich eintreten wird und das Einstiegsgeld für eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich erforderlich ist". Raum für eine Ermessensentscheidung sei nur gegeben, wenn die zuvor benannten Voraussetzungen bejaht worden seien, so das BSG weiter.
BSG sieht keine Anzeichen für perspektivische Überwindung des klägerischen Hilfebedarfs
Nach den bindenden Feststellungen des LSG zur konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der Arbeitszeit, der Höhe des Entgeltes und der Umstände der Ausübung der Tätigkeit konnten vorliegend für das BSG bereits keine Anzeichen für eine perspektivische Überwindung des individuellen klägerischen Hilfebedarfs erkannt werden. Insoweit sei es, wie von einem Teil der Literatur vertreten werde, nicht darauf angekommen, ob die Überwindung des Hilfebedarfs mit dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug gleichzusetzen ist. Folge hiervon wäre laut BSG, soweit der Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, dass der Hilfebedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft in die Betrachtung einbezogen werden müsste.
- Redaktion beck-aktuell
- BSG
- Entscheidung vom 05.08.2015
- B 4 AS 46/14 R
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Mangels Aussicht auf "Überwindung der Hilfebedürftigkeit" kein Anspruch auf Eingliederungsleistung. beck-aktuell, 06.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189606)



