Klage auf Krankenhausvergütung bis 2000 Euro ab September 2015 nur nach erfolgloser Schlichtung

Zitiervorschlag
Klage auf Krankenhausvergütung bis 2000 Euro ab September 2015 nur nach erfolgloser Schlichtung. beck-aktuell, 23.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191826)
Das Bundessozialgericht hat am 23.06.2015 auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden, dass der durch seine frühere Rechtsprechung begründete Vertrauensschutz von Krankenhäusern und Krankenkassen mit Ablauf des August 2015 endet. In allen Streitigkeiten über Krankenhausvergütung bis zur Höhe von 2000 Euro, in denen eine Auffälligkeitsprüfung nach § 275 Abs 1c SGB V tatsächlich erfolgte, setze die statthafte allgemeine Leistungsklage auf streitig gebliebene Vergütung ab 01.09.2015 das Fehlschlagen einer Schlichtung voraus, die den Streit durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beilegen soll (Az.: B 1 KR 26/14 R).
Ungeklärte Rechtslage seit 2013
Ob und wann eine Klage wegen Krankenhausvergütung bis zur Höhe von 2000 Euro erst nach erfolglosem Schlichtungsverfahren zulässig ist, ist seit Einfügung der Gesetzesregelung 2013 streitig. Die ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Schlichtungsausschüsse sind bislang nicht funktionsfähig, ersatzweise berufene Schiedsstellen nahmen die Schlichtung bisher nicht wahr, indem sie ihre Funktionsfähigkeit nicht anzeigten.
Klage in der Sache abgewiesen
Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und die danach zulässige Klage des Krankenhausträgers abgewiesen: Die beklagte Krankenkasse habe wirksam mit einem Erstattungsanspruch aufgerechnet. Die Behandlung der Versicherten hätte ihrer Art nach in der Regel ambulant erbracht werden können. Die Klägerin habe in Kenntnis der Rechtslage keinen Grund für eine stationäre Behandlung mitgeteilt. Die vierjährige Verjährungsfrist sei bei Zugang der Aufrechnungserklärung nicht abgelaufen.
- Redaktion beck-aktuell
- BSG
- Urteil vom 23.06.2015
- B 1 KR 26/14 R
Zitiervorschlag
Klage auf Krankenhausvergütung bis 2000 Euro ab September 2015 nur nach erfolgloser Schlichtung. beck-aktuell, 23.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191826)



