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BGH verwirft Revision eines Fliesenlegers gegen Verurteilung wegen Mordes

Schutz des Anwaltsberufs

Die Verurteilung eines 57-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat Bestand. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes durch Beschluss vom 04.02.2016 als unbegründet verworfen und damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Der Mann hatte aus Geldnot eine Frau in Oberursel mit einem Teppichmesser getötet (Az.: 2 StR 527/15).

Täter war in finanziellen Schwierigkeiten

Nach den Feststellungen des Gerichts entwickelte sich zwischen der Geschädigten, einer älteren Dame, und dem Angeklagten, der des Öfteren als Fliesenleger in deren Haus gearbeitet hatte, ein nahezu freundschaftliches Verhältnis. Während eines Treffens im Oktober 2013 erzählte die Geschädigte von einem Geldversteck, das sich im Esszimmer des Hauses befand. Der Angeklagte, der in der Folgezeit zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und deshalb Streit mit seiner Ehefrau hatte, begab sich am 30.07.2014 zur Geschädigten, um sie um Geld zu bitten. Als diese seine Bitte ablehnte, tötete er die Geschädigte mit einem Teppichmesser und entwendete anschließend mindestens 35.000 Euro aus dem Geldversteck. Der Mann hatte die Tatbegehung gestanden.