Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH

Urteil wegen versuchter Tötung eines Polizisten bei Regionalliga-Fußballspiel rechtskräftig

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Urteil wegen einer versuchten Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig. Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bestimmt. Nur in Bezug auf den außerdem angeordneten Vorwegvollzug von einem Jahr der verhängten Freiheitsstrafe hatte die Revision des Angeklagten Erfolg. Der BGH hat diese Anordnung mit dem Beschluss vom 28.04.2016 entfallen lassen (Az.: 4 StR 474/15).

BGH bestätigt Annahme bedingten Tötungsvorsatzes

Gegen das Urteil des LG Essen hatte nicht nur der Angeklagte, sondern auch der als Nebenkläger auftretende Polizeibeamte Revision eingelegt. Letzterer hatte mit seinem Rechtsmittel eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes erreichen wollen. Der BGH hat im Beschlussweg die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als im Wesentlichen unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils habe hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Insbesondere halte die Annahme des LG, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, als er den Nebenkläger während der Vornahme einer Diensthandlung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Sekunden mit voller Kraft mit beiden Armen im Würgegriff hielt, rechtlicher Nachprüfung stand. Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe hat der BGH hingegen entfallen lassen.

Revision des Polizisten wegen Fristversäumnisses erfolglos

Die Revision des Nebenklägers hat er wegen Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels verworfen, desgleichen dessen Antrag, in die versäumte Frist wiedereingesetzt zu werden.