Influencerin kann nach illegalen Schönheitsbehandlungen auf geringere Strafe hoffen

Zitiervorschlag
Influencerin kann nach illegalen Schönheitsbehandlungen auf geringere Strafe hoffen. beck-aktuell, 15.02.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/93851)
Die Strafe für eine Influencerin aus Bochum, die Frauen aus ganz Deutschland ohne Zulassung Lippen und Nasen aufgespritzt hatte, muss zum Teil neu festgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof gab der Revision der Frau in mehreren Punkten statt. Die Influencerin kann auf eine mildere Strafe hoffen, weil die Bundesrichter den Tatbestand der gefährlichen Körperverletztung nicht als gegeben ansehen.
Ohne Heilpraktiker-Zulassung Hyaluronsäure gespritzt
Das Bochumer Landgericht hatte die damals 27-Jährige im Dezember 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Frau hatte an Hunderten Kundinnen Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäure vorgenommen, obwohl sie nicht als Heilpraktikerin zugelassen war. In einigen Fällen bildeten sich Knötchen in der Lippe. Außerdem hatte sie ihre Umsätze von mehreren Hunderttausend Euro nicht versteuert.
Einstufung als gefährliche Körperverletzung geht BGH zu weit
Das LG hatte das Aufspritzen an der Nase als gefährliche Körperverletzung gewertet, weil es durch Fehler dabei laut einer Sachverständigen in sehr seltenen Fällen zu Komplikationen wie Erblinden oder einem Schlaganfall kommen kann. Diese Einstufung als potenziell lebensgefährdende Behandlung geht dem BGH zu weit. Außerdem wurden Fehler bei der Schätzung der Steuerschuld gemacht. Eine andere Kammer muss die Strafe jetzt neu bemessen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Beschluss vom 28.10.2020
- 1 StR 158/20
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Influencerin kann nach illegalen Schönheitsbehandlungen auf geringere Strafe hoffen. beck-aktuell, 15.02.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/93851)



