Grenzen der Testimonial-Werbung
Testimonial-Werbung oder solche mit Experten ist bei Unternehmen überaus beliebt. Soll damit lediglich Aufmerksamkeit generiert werden, lässt sich dagegen kaum etwas einwenden. Anders hingegen, wenn der Prominente bzw. Experte besonderes Vertrauen genießt oder für Kompetenz steht und die angesprochenen Verkehrskreise über wenig einschlägige Erfahrung verfügen, wie etwa bei Finanzprodukten. So haben etwa in den USA jüngst geschädigte Anleger Superstar Cristiano Ronaldo auf Schadensersatz in Milliarden-Höhe verklagt, weil sie sich auf Grund seiner Werbung für eine Kryptobörse zu hochriskanten Investitionen haben hinreißen lassen. Wie wäre so eine Werbung nach dem UWG zu beurteilen und wo verlaufen die Grenzen zulässiger Testimonial- und Experten-Werbung in Deutschland? Fragen an den Kölner Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Moritz Vohwinkel.