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Influencer

Mehr Artikel zu diesem Tag

Pharmakonzern durfte nicht mit Influencerin werben
"Zu Risiken und Nebenwirkungen…"

Pharmakonzern durfte nicht mit Influencerin werben

Das OLG Köln hat im Fall einer Instagram-Werbung für ein Erkältungsmittel zwei Wettbewerbsverstöße festgestellt. Es fehlte an dem nötigen Hinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen…" und die Influencerin sei zu "bekannt" um für das Arzneimittel werben zu dürfen.

Ihre Task Force lässt Influencer zittern

Ihre Task Force lässt Influencer zittern

Stephanie Thien ist die Chefin von 1200 Steuerfahndern – von denen sich eine Task Force speziell um Influencer kümmert. Die Experten folgen den Web-Promis "in ihre Welt des schönen Scheins", so Thien.

Kein Deliktsgerichtsstand für Influencerin
Social-Media-Kontosperre

Kein Deliktsgerichtsstand für Influencerin

Influencerinnen und Influencer müssen sich bei Konflikten über Kontosperrungen regelmäßig an die Gerichte am Sitz des Plattformbetreibers halten. Der Deliktsgerichtsstand greift laut OLG Nürnberg nicht, weil es um vertragliche Ansprüche geht. Maßgeblich sei der vereinbarte Gerichtsstand – in diesem Fall Irland.

Finanzverwaltung ermittelt gegen Influencer - und gibt ihnen Steuer-Tipps
Zuckerbrot und Peitsche

Finanzverwaltung ermittelt gegen Influencer - und gibt ihnen Steuer-Tipps

Steuer-Ermittlungen gegen zahlreiche Influencer aus Nordrhein-Westfalen haben für Aufsehen gesorgt. Jetzt gibt die Finanzverwaltung im Internet gebündelt Tipps - auch damit keiner sagen kann, er habe nichts gewusst.

Wettbewerblich keine Handhabe
Influencer lästert über "Kollegin"

Wettbewerblich keine Handhabe

In einem YouTube-Video äußert sich ein Influencer abfällig über eine Streamerin. Diese klagt auf Unterlassung. Das OLG Frankfurt a.M. gibt ihr recht, soweit der Influencer unwahre Tatsachen über sie behauptet hat. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche sieht es nicht.

NRW will nicht länger zusehen
Steuerhinterziehung durch Influencer

NRW will nicht länger zusehen

Sie verdienen schnell sehr viel Geld - und wollen das dann häufig nicht ordentlich versteuern. 300 Millionen Euro sollen Influencer dem Staat allein in NRW vorenthalten haben. Eine Behörde macht nun Jagd auf die Steuerflüchtigen.

Kinderfotos in sozialen Medien

Kinderfotos in sozialen Medien

Mit Fotos und Videos vom Nachwuchs lässt sich in den sozialen Medien Aufmerksamkeit generieren und auch Geld verdienen. Was Eltern dabei häufig nicht bewusst ist: Aufgrund der erheblichen Verletzung der Privatsphäre des Kindes kann im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, meint Medienanwalt Dr. Jörn Claßen. 

Das Influencer-Ding

Das Influencer-Ding

Das waren noch Zeiten, als die Kinder Arzt, Lehrerin, Polizistin oder Zirkusdirektor werden wollten. Heute rangieren völlig andere Berufswünsche ganz weit oben, allen voran und noch vorm Gangsta-Rapper die Influencerin bzw. der Modeblogger. 

Influencerin kann Ausgaben für Kleidung und Accessoires nicht absetzen

Influencerin kann Ausgaben für Kleidung und Accessoires nicht absetzen

Mit den Ausgaben für Kleidung und Accessoires die Steuer mindern – das versuchte eine Mode-Influencerin. Ohne Erfolg: Es handele sich weder um typische Berufskleidung noch sei eine klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre möglich, so das FG Niedersachsen.

Grenzen der Testimonial-Werbung

Grenzen der Testimonial-Werbung

Testimonial-Werbung oder solche mit Experten ist bei Unternehmen überaus beliebt. Soll damit lediglich Aufmerksamkeit generiert werden, lässt sich dagegen kaum etwas einwenden. Anders hingegen, wenn der Prominente bzw. Experte besonderes Vertrauen genießt oder für Kompetenz steht und die angesprochenen Verkehrskreise über wenig einschlägige Erfahrung verfügen, wie etwa bei Finanzprodukten. So haben etwa in den USA jüngst geschädigte Anleger Superstar Cristiano Ronaldo auf Schadensersatz in Milliarden-Höhe verklagt, weil sie sich auf Grund seiner Werbung für eine Kryptobörse zu hochriskanten Investitionen haben hinreißen lassen. Wie wäre so eine Werbung nach dem UWG zu beurteilen und wo verlaufen die Grenzen zulässiger Testimonial- und Experten-Werbung in Deutschland? Fragen an den Kölner Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Moritz Vohwinkel.