Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH

Sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für Juristen wegen Schüssen auf fahrende und parkende Autos

Parken in Pink

Ein Nürnberger Jurist muss, nachdem er mit einem Starkluftdruckgewehr von seiner Wohnung aus Schüsse auf fahrende und stehende Fahrzeuge abgefeuert hat, wegen versuchten Mordes, Sachbeschädigungen und Verstößen gegen das Waffengesetz für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat das entsprechende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 29.06.2016 (Az.: 1 StR 110/16) bestätigt, das damit rechtskräftig ist.

Immer wieder Schüsse auf Fahrzeuge

Nach den Feststellungen der Strafkammer verschaffte sich der Angeklagte im Oktober 2014 ein Starkluftdruckgewehr. Die hierfür erforderliche Erlaubnis besaß er nicht. Er benutzte die Waffe zu Schießübungen in seiner Nürnberger Wohnung, worüber er genaue Aufzeichnungen fertigte. Nachdem er sich auf diese Weise mit dem Gewehr vertraut gemacht hatte, schoss er damit am Nachmittag des 02.11.2014 aus seinem Wohnungsfenster achtmal auf einen etwa 92 Meter entfernten Kilometrierungsstein am nördlichen Ufer des Rhein-Main-Donau-Kanals. Zwei Tage später schoss er nach Einbruch der Dunkelheit zweimal auf ein etwa 100 Meter entferntes Fahrzeug, welches am Rand der zu dieser Zeit stark befahrenen Südwesttangente abgestellt war und das er zweimal auf der Beifahrerseite traf. Die Fahrerin des Fahrzeugs stand während der Schüsse vor der Motorhaube. Als niemand auf die Schüsse reagierte, nahm er von weiteren Schüssen Abstand. In der Dunkelheit des 10.11.2014 schoss der Angeklagte auf ein auf der Südwesttangente mit 80 km/h fahrendes Fahrzeug. Er traf es an der Beifahrertür, circa 20 Zentimeter unterhalb der rechten Seitenscheibe. Das Fahrzeug bewegte sich aus dem Schussfeld des Angeklagten, ohne dass es ihm möglich gewesen wäre, erneut zu schießen. Wegen der daraufhin eingeleiteten Suchmaßnahmen stellte der Angeklagte Schüsse in diese Richtung ein, er schoss jedoch wenige Tage später vom Balkon seiner Wohnung in die andere Richtung auf ein etwa 50 Meter entfernt parkendes Fahrzeug, welches er am rechten Hinterreifen traf.

LG geht von bedingtem Tötungsvorsatz und Heimtücke aus

Das LG hat sich davon überzeugt, dass der Angeklagte bei den äußerst gefährlichen Schüssen auf die Fahrzeuge auf der Südwesttangente jeweils tödliche Verletzungen der im oder am Fahrzeug befindlichen Menschen billigend in Kauf nahm und heimtückisch handelte. Für die Schüsse auf das am Rand abgestellte Fahrzeug ist es jedoch von einem strafbefreienden Rücktritt ausgegangen, für die Schüsse auf das fahrende Auto hat es ihn wegen versuchten Mordes verurteilt.

BGH bestätigt LG-Urteil

Der Erste Strafsenat des BGH hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.