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BGH

Keine Haftstrafe nach tödlichem Unfall wegen WhatsApp-Nutzung am Steuer

Vergessene Anrechte

Eine junge Frau, die am Steuer Kurznachrichten auf dem Handy schrieb und so einen tödlichen Unfall verursachte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Staatsanwaltschaft wollte eine schärfere Strafe, scheiterte aber am 04.08.2016 mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: 4 StR 142/16).

Ungebremst in zwei Rennradfahrer gefahren

Die damals 19-Jährige war im August 2014 zwischen Weil der Stadt und Renningen in Baden-Württemberg auf breiter Bundesstraße ohne Kurven ungebremst in zwei Rennradfahrer gefahren. Einer der Männer erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass er kurz darauf starb. Sein Begleiter wurde schwer verletzt. Das Landgericht Stuttgart hatte festgestellt, dass die Frau mindestens neun Sekunden lang nicht auf die Fahrbahn schaute, weil sie zwei Nachrichten auf WhatsApp zu Ende tippte. Obwohl das Auto schwere Schäden hatte, hielt sie nur kurz an, schaute in den Rückspiegel und fuhr dann weiter. Ob sie die Männer und ihre Räder im hohen Gras liegen sah, konnte nicht geklärt werden.

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung

Das Urteil lautete auf zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, unter anderem wegen versuchten Mordes. Das sei nicht "unangemessen mild", stellten die BGH-Richter fest. Die Witwe sagte in der Verhandlung, ihr sei es nie wichtig gewesen, dass die Fahrerin ins Gefängnis müsse. "Ich bin vom Typ her nicht rachsüchtig."