"Bild" durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch vor Misstrauensabstimmung veröffentlichen

Zitiervorschlag
"Bild" durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch vor Misstrauensabstimmung veröffentlichen. beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169776)
Die "Bild"-Zeitung durfte Fotos des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit (SPD) veröffentlichen, die ihn am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus wegen des Missmanagements beim Bau des neuen Berliner Flughafens bei einem Restaurantbesuch zeigten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.09.2016 entschieden und Wowereits Unterlassungsklage auf die Revision der "Bild"-Zeitung hin abgewiesen. Die Fotos hätten im Kontext mit der Misstrauensabstimmung gestanden und seien daher dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen gewesen (Az.: VI ZR 310/14).
Bildberichterstattung über Restaurantbesuch Wowereits vor Misstrauensabstimmung
Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit wendete sich gegen die Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der von der Beklagten verlegten "Bild"-Zeitung unter der Überschrift "Vor der Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar ...". Die Bilder zeigen den Kläger beim Besuch dieses Restaurants, einem bekannten Prominenten-Treff in Berlin, ferner einen Freund, den "´Bread & Butter`-Chef", und dessen Frau am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese war wegen des in die Kritik geratenen Managements beim Bau des neuen Berliner Flughafens (BER) beantragt worden. Im Bildtext heißt es unter anderem: "Der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im Parlament ersichtlich entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar (Kantstraße)". Die Bilder sind eingeschoben in einen Artikel über die politische Vita des Klägers mit der Überschrift "Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten", in dem über die Amtsjahre des Klägers und seinen "Absturz in 11,5 Jahren" berichtet wird. Das Landgericht gab der Unterlassungsklage statt. Das Kammergericht wies die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurück. Die Beklagte ging anschließend in Revision.
BGH: Fotos Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen
Die Revision hatte Erfolg. Der BGH hat die Klage nun abgewiesen. Nach seinen Ausführungen waren die veröffentlichten Fotos dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) zuzuordnen und durften von der Beklagten deshalb auch ohne Einwilligung des Klägers (§ 22 KunstUrhG) verbreitet werden, da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit nicht verletzt worden seien. Das Berufungsgericht habe bei der Beurteilung des Zeitgeschehens den Kontext der beanstandeten Bildberichterstattung nicht hinreichend berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) könne die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer für sich genommen privaten Situation zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.
Keine berechtigten Interessen Wowereits verletzt
Laut BGH zeigten die Bilder, wie der – von ihm unbeanstandet – als "Partybürgermeister" beschriebene Kläger in der Öffentlichkeit am Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung umging und zwar – wie im Kontext beschrieben – entspannt "bei einem Drink" in der Paris-Bar. Durch die beanstandete Bildberichterstattung seien auch keine berechtigten Interessen des abgebildeten Klägers im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG verletzt worden. Sie habe den Kläger in einer eher unverfänglichen Situation beim Abendessen in einem bekannten, von prominenten Personen besuchten Restaurant gezeigt. Er habe unter diesen Umständen – gerade am Vorabend der Misstrauensabstimmung – nicht damit rechnen können, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse entzogen zu sein.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Urteil vom 27.09.2016
- VI ZR 310/14
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"Bild" durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch vor Misstrauensabstimmung veröffentlichen. beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169776)



