BGH bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall

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BGH bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall. beck-aktuell, 08.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181136)
Die Urteile im Betrugsfall um die Business Capital Investors Corporation (BCI) sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der sechs Angeklagten als unbegründet und die der Staatsanwaltschaft als unzulässig verworfen (Beschlüsse sowie Urteil vom 10.12.2015, Az.: 3 StR 163/15). Die Verurteilungen der Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges beziehungsweise Betruges oder Beihilfe dazu durch das Landgericht Düsseldorf sind damit rechtskräftig. Damit müssen die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten absitzen.
Anleger wurden mit Schneeballsystem geprellt
Nach den Feststellungen des LG ließ einer der Angeklagten in den USA die BCI gründen. Durch selbstständige Finanzberater wurden anschließend über mehrere Jahre hinweg Unternehmensbeteiligungen an der BCI als Kapitalanlage vertrieben und den Anlegern dabei – unter anderem – regelmäßige jährliche Renditen in Höhe von 15,5% in Aussicht gestellt. Tatsächlich investierte die BCI die Anlagegelder entgegen den Angaben der Finanzberater jedenfalls zum weit überwiegenden Teil nicht. Provisionszahlungen an die in den Vertrieb eingeschalteten Finanzberater sowie Gewinnausschüttungen und Rückzahlungen an die Anleger wurden mit den Geldern neu angeworbener Anleger geleistet (sogenanntes Schneeballsystem beziehungsweise Ponzi-Schema).
Anleger zahlten mehrere Millionen auf BCI-Konten ein
Im Zeitraum zwischen Juli 2006 und November 2011 zahlten 1.723 Anleger insgesamt 56.701.634,99 Euro auf der BCI zuzurechnende Konten. Ausschließlich vermögenden Privatanlegern wurde in den Jahren 2009 und 2010 zudem eine weitere Kapitalanlage, das sogenannte Privat Placement, angeboten. Auch hier wurden falsche Angaben zum Anlagegegenstand und den Renditeaussichten gemacht, was zu Zahlungen von Anlegern in Höhe von weiteren 5.600.000 Euro führte.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Keine Angabe vom 10.12.2015
- 3 StR 163/15
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