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BGH bestätigt OLG Oldenburg

Kein Schadenerstatz für Geflügelproduzenten wegen veröffentlichter Missstände im Betrieb

Klageindustrie

Der Bundesgerichtshof hat im August 2015 die Nichtzulassungsbeschwerde eines Geflügelproduzenten zurückgewiesen und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, mit dem die Schadensersatzklage des Unternehmers gegen die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Höhe von rund sieben Millionen Euro abgewiesen worden war. Die Gewerkschaft hatte Misstände im Geflügelbetrieb publik gemacht. Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde sei das Urteil rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht Oldenburg am 09.09.2015 mit.

Unternehmen soll verdorbenes Fleisch verarbeitet haben

Der Geflügelproduzent hatte im Jahr 2007 Teile seines Produktionsbetriebes in Ahlhorn geschossen und in diesem Zusammenhang rund 200 Arbeitnehmer entlassen. Einige von ihnen erhoben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und wurden dabei von der NGG unterstützt. Sie warfen ihrem Arbeitgeber vor, verdorbenes Fleisch zu verarbeiten. Die NGG veranlasste drei der Arbeitnehmer, dies an Eides Statt zu versichern und legte ihnen hierzu vorformulierte Erklärungen zur Unterschrift vor. Die eidesstattlichen Versicherungen gab sie an die Staatsanwaltschaft weiter, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der Durchsuchung von Betriebsstätten des Geflügelproduzenten führte. Darüber wurde in den Medien ausführlich berichtet. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen später mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Geflügelprodzuent verklagt NGG auf Schadenersatz

Der Geflügelproduzent verklagte die NGG und deren Geschäftsführer vor dem Landgericht Oldenburg auf Schadensersatz in Höhe von rund sieben Millionen Euro. Er warf ihnen vor, die von den Arbeitnehmern behaupteten Missstände aufgebauscht und die eidesstattlichen Versicherungen nicht nur an die Staatsanwaltschaft, sondern auch an den NDR weitergegeben zu haben. Die negative Berichterstattung habe dazu geführt, dass Produkte des Unternehmens aus den Regalen der Supermärkte genommen worden seien.

LG gab Klage gegen NGG statt

Das Landgericht gab der Klage gegen die Gewerkschaft statt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war es davon überzeugt, dass diese die Vorwürfe der Arbeitnehmer aufgebauscht und damit bewusst inhaltlich unrichtige Erklärungen weitergegeben hatte. Die Klage gegen den Geschäftsführer wies das Landgericht ab.

OLG: NGG hat Angaben der Arbeitnehmer nicht gefälscht

Der 13. Zivilsenat des OLG wies die Schadensersatzklage des Geflügelproduzenten nach erneuter Beweisaufnahme insgesamt ab und führte zur Begründung aus, dass die Gewerkschaft die Angaben der Arbeitnehmer nicht verfälscht habe. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei Gegenstand der eidesstattlichen Versicherungen nur das geworden, was die Arbeitnehmer der NGG mitgeteilt hätten. Mit der Weitergabe der eidesstattlichen Versicherungen an die Staatsanwaltschaft und möglicherweise auch an den NDR habe die Gewerkschaft berechtigte Interessen wahrgenommen, da es sich bei den von den Arbeitnehmern behaupteten Missständen um eine die Öffentlichkeit berührende Angelegenheit gehandelt habe. Diese Rechtsansicht ließ der Bundesgerichtshof gelten und wies die von dem Geflügelproduzenten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts erhobene Nichtzulassungsbeschwerde jetzt zurück.