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Umsturzpläne der "Vereinten Patrioten"

BGH bestätigt Haftstrafen

Auf einer Stele befindet sich der Schriftzug "Bundesgerichtshof", darunter ist auf dem Stein der Bundesadler abgebildet.
Der BGH sah keine Rechtsfehler zum Nachteil der "Patrioten". © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Im Verfahren gegen die Terrorgruppe "Vereinte Patrioten" hat der BGH die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder bestätigt. Das Urteil des OLG Koblenz vom 6. März 2025 ist damit nun insgesamt rechtskräftig.

Ziel der "Vereinten Patrioten" – auch als "Kaiserreichsgruppe" bekannt – war nach Überzeugung des OLG Koblenz ein Umsturz. Auf der Basis der Reichsverfassung von 1871 sollte eine neue Regierung gebildet werden.

Die Gruppierung wollte dazu im Mai 2022 eine Versammlung zur Absetzung der Bundesregierung abhalten, die anschließend im Fernsehen verkündet werden sollte. Flankierend – um die Wirkmacht der neuen Regierung zu verdeutlichen – wollten die "Vereinten Patrioten" den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Live-Sendung entführen und die Personenschützer dabei "ausschalten". Gleichzeitig sollte die Bevölkerung mit einem mehrwöchigen Stromausfall "auf sich selbst zurückgeworfen werden". Die Vereinigung wurde Mitte April 2022 durch die Polizei zerschlagen.

Bis zu acht Jahre im Gefängnis

Das OLG hatte vier Hauptangeklagte zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und acht Jahren verurteilt. Sie wurden unter anderem der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund für schuldig befunden. Ein fünfter Angeklagter bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Vier Verurteilte legten gegen das Urteil Revision ein. Der zuständige Strafsenat des BGH konnte bei seiner Überprüfung aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil erkennen. Die Revisionen wurden bereits am 15. April verworfen, wie das Gericht nun mitteilte (Az.: 3 StR 7/26).