Verlust aus Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig

Zitiervorschlag
Verlust aus Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179846)
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen vom 12.01.2016 klargestellt. Mit seinen Entscheidungen wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BeckVerw 265120, Rz. 27 und BeckVerw 270430). Die Urteile sind laut BFH auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie zur heute geltenden Rechtslage nach Einführung der Abgeltungssteuer ergangen sind (Az.: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14).
Wertverlust als Werbungskosten geltend gemacht
In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs der Wertpapiere und Aktienindizes entwickelte sich nicht wie erwartet. Die Optionen "liefen aus dem Geld" und mussten nach dem Ende der Laufzeit als wertlos aus den Wertpapierdepots der Anleger ausgebucht werden. Die Steuerpflichtigen machten den Wertverlust als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend.
BFH sieht Anschaffung der Option und Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit an
Der BFH erkennt die Verluste aus dem Verfall der wertlos gewordenen Optionen mit seinen Entscheidungen steuerlich an. Optionsbedingte Verluste seien bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG zu berücksichtigen. Dies folge aus dem Wortlaut, der systematischen Stellung und dem Sinn und Zweck der Regelung. Es sei dabei unerheblich, ob der Anleger aufgrund der Option auch den zugrundeliegenden Basiswert erwirbt oder ob er einen sich aus dem Optionsgeschäft ergebenen Unterschiedsbetrag in bar ausgleicht. Der BFH betrachtet die Anschaffung der Option und den Ausgang des Optionsgeschäfts als Einheit. Die Steuerpflichtigen dürften daher den Wertverlust mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (beispielsweise Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden) verrechnen und steuerlich nutzen.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 12.01.2016
- IX R 48/14; IX R 49/14; IX R 50/14
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Verlust aus Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179846)



