Missbräuchliche Steuergestaltung
FG muss Sicherungsübereignung von Aktien neu prüfen
Das Finanzamt wollte Dividenden aus zur Sicherheit übereigneten Aktien auf den Gewinn der Sicherungsnehmerin anrechnen, um Gestaltungsmissbrauch entgegenzuwirken. Steuerlich sind diese Aktien dem Erwerber zuzuordnen, hat nun aber der BFH klargestellt und das FG korrigiert.