Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ohne maßgeblichen Einfluss auf Geschäftsführung

Zitiervorschlag
Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ohne maßgeblichen Einfluss auf Geschäftsführung. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186916)
Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu 1%) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25.08.2015 entschieden (Az.: VIII R 3/14).
Finanzamt fordert maßgeblichen Einfluss des Anteilseigners
Die Klägerin war zu 5% an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 1b EStG), da sie an der GmbH zumindest zu 1% beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.
BFH: Gesetzeswortlaut spricht gegen Ansicht des Finanzamtes
Der BFH gab, wie schon das Finanzgericht, der Klägerin Recht. Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergäben sich weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft. Ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Der BFH hält weiter auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung (hierzu: BeckVerw 265120 und ZStV 2010, 65), dass eine nur untergeordnete berufliche Tätigkeit nicht für das Antragsrecht ausreiche, für rechtlich zweifelhaft. Im Urteilsfall kam es darauf laut BFH allerdings nicht an, weil die berufliche Tätigkeit der Klägerin für die GmbH nicht von untergeordneter Bedeutung war.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 25.08.2015
- VIII R 3/14
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Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auch ohne maßgeblichen Einfluss auf Geschäftsführung. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186916)



