Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Auschwitz-Prozess

Strafrechtler sieht Gröning-Urteil als späte Bestätigung für Fritz Bauer

Revitalisierte VwGO

Der Kölner Strafrechtler Cornelius Nestler hat das Lüneburger Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning als späte Bestätigung für den einstigen hessischen Chefankläger Fritz Bauer gewürdigt. Fünf Jahrzehnte nach den Urteilen im Frankfurter Auschwitz-Prozess sagte Nestler am 20.08.2015 der Deutschen Presse-Agentur: "Mit dem Lüneburger Urteil hat Fritz Bauer endlich ein Gericht gefunden, das seine Rechtsauffassung übernommen hat."

Schon Bauer wertete Auschwitz insgesamt als Einrichtung zum Massenmord

Der damalige Chefankläger habe schon in den 1960er Jahren die Auffassung vertreten, "dass Auschwitz insgesamt eine Einrichtung zum Massenmord war, an dem sich jeder dort eingesetzte SS-Angehörige beteiligt hat." In dem Prozess in Lüneburg hatte Nestler 47 Nebenkläger vertreten, vor allem aus Kanada und den USA. Das Landgericht verurteilte Gröning im Juli wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft.

Nestler: Gröning nur Gehilfe des Vernichtungssystems

Während andere Nebenklage-Vertreter Revision gegen das Urteil einlegten, argumentierte Nestler, dass der heute 94-jährige Gröning nur ein Gehilfe des Vernichtungssystems in Auschwitz und eben kein Täter gewesen sei. "Täter wäre er nur auf der Grundlage der richtigerweise aufgegebenen Rechtsprechung der 60er Jahre, die nicht auf die Tat, sondern allein auf die Gesinnung abstellte und mit dieser Methode aus fast allen Tätern nur Gehilfen machte."