BGH weist auch zweite Revision in Verfahren um Augsburger Polizistenmord zurück

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BGH weist auch zweite Revision in Verfahren um Augsburger Polizistenmord zurück. beck-aktuell, 16.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180726)
Mehr als vier Jahre nach der Ermordung des Augsburger Polizisten Mathias Vieth ist der Fall juristisch abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof habe auch die Revision des zweiten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes zurückgewiesen, wie am 15.02.2016 ein Sprecher des Augsburger Landgerichts mitteilte. Zunächst hatte die "Augsburger Allgemeine“ über die Entscheidung der Bundesrichter in Karlsruhe berichtet.
Tödliche Schüsse im Augsburger Stadtwald
Das Landgericht hatte zwei Brüder wegen des Mordes an dem 41-jährigen Beamten verurteilt, allerdings in zwei separaten Verfahren. Die heute 60 und 62 Jahre alten Brüder hatten Vieth in einer Oktobernacht 2011 nach einer wilden Verfolgungsjagd im Augsburger Stadtwald mit Schnellfeuergewehren erschossen. Vieth und seine Streifenkollegin wollten die Brüder zuvor auf einem Parkplatz kontrollieren und überraschten sie wohl bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls. Die Polizistin überlebte die wilde Schießerei mit leichten Verletzungen.
Sicherheitsverwahrung für jüngeren Bruder
Im ersten Prozess in Augsburg wurde nur der jüngere Bruder verurteilt. Er hatte bereits 1975 bei Augsburg einen Polizisten erschossen. Die Richter ordneten daher bei ihm auch die Sicherungsverwahrung an. Der BGH hatte dieses Urteil bereits vor einem Jahr bestätigt. Der ältere Bruder war aufgrund einer Parkinsonerkrankung verhandlungsunfähig geworden. Das Verfahren gegen ihn war daher abgetrennt und ab September 2014 neu aufgerollt worden. Im März 2015 wurde auch der 62-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, was nun der BGH ebenfalls bestätigte. Da das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld feststellte, wird der 62-Jährige voraussichtlich mindestens etwa 20 Jahre im Gefängnis bleiben müssen.
Angehörige froh über das Verfahrensende
Rechtsanwalt Walter Rubach, der in dem Prozess die Witwe und die Schwester Vieths als Nebenklägerinnen vertrat, sagte, die Schwester habe nach der BGH-Entscheidung betont, sie sei "sehr, sehr froh, dass das Verfahren nun beendet“ sei."Es ist ja eine lange Hängepartie gewesen“, meinte der Rechtsanwalt über die Verfahrensdauer und die Probleme des Strafverfahrens wegen der Krankheit des 62-Jährigen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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BGH weist auch zweite Revision in Verfahren um Augsburger Polizistenmord zurück. beck-aktuell, 16.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180726)



