Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette

Zitiervorschlag
Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette. beck-aktuell, 22.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190381)
Weil die einzige Toilette im Zug defekt war, muss die Deutsche Bahn einer Frau ein Schmerzensgeld von 200 Euro zahlen. Der Deutschen Bahn Regio AG werde ein "Organisationsverschulden“ zur Last gelegt, das zu einem "körperlichen Unwohlsein“ der Frau geführt habe, teilte das Amtsgericht Trier am 21.07.2015 mit (Az.: 6 C 62/15).
Auf defekte Toilette nicht hingewiesen
Die Frau hatte im Oktober 2014 auf der fast zweistündigen Fahrt von Koblenz nach Trier nicht auf Toilette gehen können, musste aber dringend. Auf die defekte Toilette sei sie vor dem Betreten der Regionalbahn nicht hingewiesen worden. Dem Gericht zufolge hatte die Frau es nach ihrer Ankunft in Trier nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette geschafft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- AG Trier
- Urteil
- 6 C 62/15
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Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette. beck-aktuell, 22.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190381)



