Wer gegen Baugerüst läuft, ist selbst schuld

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Wer gegen Baugerüst läuft, ist selbst schuld. beck-aktuell, 14.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167446)
Wer gegen ein Baugerüst auf dem eigenen Grundstück läuft, hat keinen Schadenersatzanspruch gegenüber der Gerüstbaufirma. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden (Urteil vom 25.10.2016, Az.: 239 C 5388/16).
Gehirnerschütterung zugezogen
Wie das Gericht am 14.11.2016 mitteilte, war eine Frau wegen eines Telefonanrufs eilig ins Haus gegangen und dabei mit dem Kopf gegen eine Querstange eines Baugerüsts gestoßen. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung und verlangte von der Firma Schmerzensgeld, weil die Stange nicht besonders markiert oder mit Bändern kenntlich gemacht worden war. Die Frau hatte von dem Gerüst gewusst, das für Sanierungsarbeiten an ihrem Haus aufgestellt worden war.
Keine besonderen Markierungen erforderlich
Das AG hat einen Anspruch der Klägerin verneint. Denn letztlich seien andere Faktoren als das Gerüst maßgeblich für den Unfall gewesen – etwa das Läuten des Telefons und der ungünstige Stand der Sonne. Besondere Markierungen seien nicht nötig gewesen, da die Querstange deutlich sichtbar gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- AG Nürnberg
- Urteil vom 25.10.2016
- 239 C 5388/16
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Wer gegen Baugerüst läuft, ist selbst schuld. beck-aktuell, 14.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167446)



