Kein Anscheinsbeweis gegen Hotel als Epidemieauslöser bei weniger als 10% erkrankten Gästen

Zitiervorschlag
Kein Anscheinsbeweis gegen Hotel als Epidemieauslöser bei weniger als 10% erkrankten Gästen. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178061)
Nach erstem Anschein kann erst dann davon ausgegangen werden, dass für eine Virus- und Keimepidemie von Gästen das Hotel verantwortlich ist, wenn nachgewiesen ist, dass mindestens 10% der Gäste daran erkrankt sind. Dies entschied das Amtsgericht München auf die Klage eines Pärchens hin, dessen Urlaub in einem Hotel in Rhodos wegen unter anderem massiven Magen-Darm-Beschwerden nicht erholsam war (Urteil vom 12.05.2015 Az.: 283 C 9/15, rechtskräftig).
Sachverhalt
Der 27-jährige Kläger aus Mühlheim buchte für sich und seine Lebensgefährtin eine achttägige Flugpauschalreise nach Rhodos vom 15. bis 22.05.2014 zum Preis von 954 Euro. Das gebuchte Hotel hat 4,5 Sterne nach Landeskategorie und war zur Reisezeit mit 1600 Gästen belegt. Der Kläger und seine Freundin wurden gleich in der ersten Nacht schwer krank und litten an starkem Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Kopfschmerzen sowie massiven Magen-Darm-Beschwerden, Schüttelfrost und Fieber. Sie mussten während des gesamten Aufenthalts im Bett liegen und reisten schließlich vorzeitig am 20.05.2014 ab.
Noro-Rota-Virus im Hotel?
Der Kläger macht für die Erkrankung den Reiseveranstalter verantwortlich. Im Hotel habe seit Anfang Mai ein Noro-Rota-Virus grassiert. Vor den Hotelzimmern hätten sich schmutzige Bettlaken und Handtücher mit Erbrochenem gestapelt. Hotelgäste und Kinder hätten sich auf den Gängen oder mitten im Restaurant erbrochen. Die überwiegende Anzahl der Gäste, jedoch mindestens 476 Personen, habe der Virus befallen. Der Kläger verlangt von dem Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis zurück und eine Entschädigung in gleicher Höhe wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sowie Schmerzenzgeld, insgesamt 2.176 Euro. Der Reiseveranstalter weigert sich zu zahlen. Er ist der Auffassung, dass das Hotel nicht für die Erkrankung verantwortlich sei. Die beauftragten staatlich zertifizierten Forschungsstätten hätten Proben der Nahrungsmittel sowie des Leitungswassers, der Getränkeautomaten, der Eiswürfelbereiter, der Eismaschine sowie des Poolwassers entnommen und auf etwaige Krankheitserreger untersucht. Sämtliche Proben seien ohne Befund geblieben.
Ansteckung im Hotel fraglich
Die Erkrankung sei nur dann ein Reisemangel, wenn die Ursache im Verantwortungsbereich des Reiseunternehmens liegt, entschied das Gericht. Dies habe der Kläger nicht nachweisen können. Das Gericht stellte fest, dass allein aufgrund der Inkubationszeit fraglich erscheine, dass der Kläger und seine Lebensgefährtin sich im Hotel angesteckt haben. Es bestünde zudem eine Vielzahl von Ansteckungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Kontakt mit anderen Personen auf der Reise oder aufgrund von verunreinigtem Meerwasser am Strand. Eine Infektion stelle sich insoweit als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar.
Anscheinsbeweis gelingt erst ab 10% erkrankter Gäste zum gleichen Zeitpunkt
Zur Berechnung der Krankheitsfälle führte das Gericht aus, dass es nicht angehe, alle erkrankten Gäste über einen Monat zusammenzuzählen und sie in das Verhältnis zur Zahl der täglich anwesenden Hotelgäste von 1.600 zu setzen. Vielmehr wäre das Verhältnis zu der über einen Monat anwesend gewesenen Gesamtzahl der Gäste zu ermitteln. Das Gericht stellte darauf ab, wie viele Hotelgäste im Aufenthaltszeitraum des Klägers erkrankt sind. Das seien höchstens 140 gewesen, was bei 1600 Gästen 8,75% entspreche. Von einer Vielzahl von Gästen, welche an denselben Krankheitssymptomen leiden, könne jedoch nicht mehr gesprochen werden, wenn weniger als 10% der Hotelgäste erkrankt seien. In diesem Fall scheide ein Anscheinsbeweis aus. Dabei bezog sich das AG auch auf das OLG Düsseldorf (ADAJUR Dok.Nr. 97662 (Ls.)).
- Redaktion beck-aktuell
- AG München
- Urteil vom 12.05.2015
- 283 C 9/15
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Kein Anscheinsbeweis gegen Hotel als Epidemieauslöser bei weniger als 10% erkrankten Gästen. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178061)



