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AG München

Bewährungsstrafe für 21-Jährigen nach Verbreitung heimlicher Sex-Aufnahmen

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Ein 21-jähriger Kundenberater aus dem Münchener Umland ist zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er den Geschlechtsverkehr mit einer 18-Jährigen heimlich fotografiert und gefilmt und die Aufnahmen unter anderem im Internet verbreitet hatte. Das Amtsgericht München erkannte am 09.07.2015 unter anderem auf eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornografischer Schriften. Das Urteil ist rechtskräftig.

Heimliche Sex-Aufnahmen veröffentlicht und als Druckmittel eingesetzt

Der verurteilte Täter lernte die geschädigte 18-Jährige im Frühjahr 2014 über Facebook kennen. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden auf einem Bahnhof im Großraum von München, mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer und führten dort den Geschlechtsverkehr durch. Dabei machte der verurteilte Täter heimlich mit dem Handy Bild- und Video-Aufnahmen. Diese verschickte er an mehrere Personen, die dann das Video wiederum weiterleiteten. Das Video wurde auch im Internet veröffentlicht. Circa einen Monat nach dem ersten Treffen nahm der Täter erneut mit der Geschädigten Kontakt auf, um sich nochmals mit ihr zu treffen. Er drohte ihr dabei an, das Video ihrem Vater zu schicken und ihr Leben zu zerstören, wenn sie nicht mit ihm "„ficke"“. Wenn sie sich ihm beuge“, werde er das Video löschen. Aus Angst willigte die Geschädigte ein. Bei dem Treffen kam es zum Streit. Es wurde kein Geschlechtsverkehr durchgeführt, der Täter fasste die Geschädigte lediglich an der Hüfte an und versuchte, ihre Brüste zu berühren.

Schädliche Neigungen bejaht

Das Gericht sah bei dem vorbestraften Täter schädliche Neigungen und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe. Es wertete insbesondere zulasten des Angeklagten, dass die Geschädigte durch die Veröffentlichung der Bilder ganz erhebliche Schwierigkeiten in ihrem Umfeld bekommen hat und dass diese Bilder auch noch bewusst als Druckmittel eingesetzt wurden. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht davon ausgeht, dass der Täter sein Leben nunmehr „in geordnete Bahnen“ lenken will. Die Taten lägen nunmehr eine längere Zeit zurück und es gebe gute Anhaltspunkte, dass sich der Täter geändert hat. Er habe aufgrund der Auflage des Gerichts 2.000 Euro Entschädigung an die Geschädigte gezahlt und absolviere einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet.