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AG München

60-Jähriger wegen fremdenfeindlicher Äußerungen verurteilt

Codiertes Recht

Das Amtsgericht München hat am 19.05.2015 einen 60-jährigen Münchner wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts bei einem Streit einen 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung beschimpft mit den Worten "Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen, geh zu deiner IS zurück, man sieht dir an, dass du von einem Volk abstammst, das von Affen abstammt“. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 844 Ds 111 Js 132270/15).

Gericht stützte sich auf Zeugenaussagen

Der Verurteilte sagte lediglich aus, dass der Geschädigte ihn bei einer Auseinandersetzung auf der Ehrengutstraße am 09.02.2015 in München als Depp und Arschloch beschimpft habe. Der Mann habe gesagt, er sei Münchner und er selbst habe daraufhin lediglich geantwortet, ja so schaust du aus, wie die IS im Fernsehen. Das Gericht hörte drei Zeugen, von denen zwei den verurteilten Sachverhalt bestätigten. Diesen Zeugenaussagen glaubte das Gericht.

Missachtung des Täters gegenüber dem Geschädigten wurde deutlich

Der zuständige Richter stellte fest, dass die Äußerungen des verurteilten Münchners, die in aller Öffentlichkeit erfolgten und zumindest auch von (einem) Zeugen wahrgenommen wurden, geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören. Außerdem drückten die Aussagen die Missachtung des Täters gegenüber dem Geschädigten aus. Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe, dass der Münchner bereits vorbestraft ist wegen Beleidigung und kein eigenes Einkommen besitzt.