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Tod bei Hausgeburt

Hebammen nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Eine Hebamme mit Stethoskop um den Hals hält ihre Hand auf den Bauch einer schwangeren Frau.
Zwei Hebammen haben Fehler gemacht, aber keine Straftat begangen © Carlo Prearo / Adobe Stock

Ein Neugeborenes wäre wohl lebensfähig gewesen. Doch es starb bei einer Hausgeburt, von der Ärzte zuvor dringend abgeraten hatten. Zwei Hebammen wurde deshalb der Prozess gemacht.

Nach dem Tod eines Neugeborenen bei einer Hausgeburt hat das AG Mühldorf am Inn das Verfahren gegen zwei Hebammen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass der Sachverhalt nicht für eine Verurteilung ausreicht.

Die Hebammen sollen im April 2021 bei einer Geburt in Taufkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Notfallsituation nicht erkannt und nicht entsprechend reagiert haben. Beide äußerten im Prozess Bedauern über den Vorfall.

Geldauflage und Fortbildung

Eine Hebamme bekam eine Geldauflage von 10.000 Euro - die Hälfte davon soll an die Staatskasse, die andere Hälfte an die Kinderkrebshilfe gehen. Zudem muss sie eine 15-stündige Fortbildung beim Deutschen Hebammenverband zur fetalen Herzüberwachung sowie zum Erkennen und Behandeln von Notfällen machen. Die andere Hebamme bekam eine Geldauflage von 2.000 Euro. Im Sitzungssaal verfolgten zahlreiche Hebammen das Verfahren.

Laut Staatsanwaltschaft war die 41 Jahre alte Mutter in der Schwangerschaft in der Kreisklinik Altötting untersucht worden. Sie war - wie im Prozess zur Sprache kam - im Zuge einer Kinderwunschbehandlung schwanger geworden. Wegen einer bei der Untersuchung festgestellten Problematik sei im Arztbrief eine intensivierte medizinische Betreuung empfohlen worden. Zudem sei von einer Hausgeburt dringend abgeraten worden.

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Unterstützung bei der Hausgeburt

Die beiden Hebammen hätten, so sagten Sachverständige im Prozess, der Mutter daher dringend raten müssen, im Krankenhaus zu entbinden. Trotzdem unterstützten sie die Mutter bei der von ihr gewünschten Hausgeburt. Sie hätten den Zustand von Mutter und Kind mit ungeeigneten und nicht fachgerechten Methoden überwacht, warf die Anklagebehörde ihnen vor. Dadurch hätten sie die Komplikationen während des Geburtsvorgangs nicht erkannt und nicht angemessen auf die Notfallsituation reagiert.

Das Kind sei schließlich tot geboren worden. Wiederbelebungsmaßnahmen - unter anderem von herbeigerufenen Notärzten - blieben erfolglos. Der Obduktion zufolge erstickte das Neugeborene, es sei zuvor lebensfähig gewesen, hieß es im Prozess. Bei einer fachgerechten Geburt - womöglich mit Kaiserschnitt - hätte das Kind gesund zur Welt kommen können.