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AG Meißen verurteilt Paketzusteller wegen Facebook-Hetze gegen Flüchtlinge zu Geldstrafe

Vergessene Anrechte

Das Amtsgericht Meißen hat einen Paketzusteller wegen menschenverachtender Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Summe blieb relativ klein, weil der Angeklagte ein niedriges Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen hat, wie ein Gerichtssprecher am 30.09.2015 mitteilte.

Brandanschlag auf geplante Flüchtlingsunterkunft gutgeheißen

Über den Fall hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Der 36-Jährige hatte den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Meißen Ende Juni 2015 mit "Hihi richtig so. Normalerweise erst einziehen, dann abbrennen. Aber so geht es auch" kommentiert - unter seinem Namen.

Störung des öffentlichen Friedens

Er war anonym angezeigt worden und sollte 800 Euro Strafe zahlen. Weil er das nicht akzeptierte, ging der Fall vor Gericht. Das Urteil bezieht sich auf § 140 StGB. Danach wird bestraft, wer eine Tat öffentlich billigt "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".