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AG Düsseldorf verurteilt "Silvester-Grapscher“ zu Gefängnisstrafe

Vollzeit mit der Brechstange?

Der erste Grapscher aus der Silvesternacht in Düsseldorf ist wegen mehrerer Straftaten zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf sprach ihn am 11.05.2015 wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig.

Täter soll Opfer an den Po gefasst haben

Allein für die Belästigung einer jungen Frau in der Düsseldorfer Altstadt erhielt er neun Monate Haft. Der Mann habe ihr das Kleid hochgeschoben und ihr an den Po gefasst, hatte die 18-Jährige aus Mönchengladbach ausgesagt. Sie sei zuvor von einer Gruppe von 15 bis 20 südländisch aussehenden Männern in der Düsseldorfer Altstadt umzingelt und von unzähligen Händen an Brüsten, Po und im Genitalbereich berührt worden. Etwa drei Minuten habe dies gedauert. Das Gericht wertete dies als Beleidigung.

Opfer erkannte Täter im Fernsehen wieder

Der wegen Diebstahls mehrfach vorbestrafte 33-Jährige hatte sich von "Spiegel TV" zu Diebstählen und Diebesbanden interviewen lassen. Bei der Ausstrahlung des Beitrags hatte ihn die Mönchengladbacherin wiedererkannt und Anzeige erstattet. In Düsseldorf war der Beschuldigte daraufhin von Ermittlern erkannt und festgenommen worden. Er war auch wegen zwei weiterer Gewalttaten angeklagt, zu denen das Urteil eine Gesamtstrafe bildete.