Bestätigungsmail über Einrichtung eines Kundenkontos kann Werbung sein

Zitiervorschlag
Bestätigungsmail über Einrichtung eines Kundenkontos kann Werbung sein. beck-aktuell, 23.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185951)
Eine E-Mail, mit der bestätigt wird, dass für den Empfänger ein Kundenkonto eingerichtet wurde, ist als Werbung zu werten, wenn der Empfänger die Einrichtung gar nicht veranlasst hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin mit Urteil vom 16.12.2014 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden (Az.: 101 C 1005/14, BeckRS 2015, 02310). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert in einer Pressemitteilung vom 23.10.2015, dass diese Entscheidung das sogenannte "Double-Opt-in-Verfahren" zur Einholung von Einwilligungen auf elektronischem Weg unmöglich machen würde.
Verfügungskläger moniert Bestätigungsmail über Einrichtung eines Kundenkontos
Das verfügungsbeklagte Unternehmen hatte dem Verfügungskläger an seine berufliche Mailadresse eine E-Mail gesendet. Darin bestätigte es, dass für ihn ein Kundenkonto eingerichtet worden sei. Da der Verfügungskläger jedoch kein Kundenkonto eröffnet hatte, forderte er das Unternehmen auf, eine von seinem Anwalt aufgesetzte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Mit der selbst formulierten Unterlassungserklärung des Unternehmens war der Verfügungskläger nicht einverstanden und erreichte den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.
Verfügungsbeklagte: Bestätigungsmail keine Werbung
Das Unternehmen begehrte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Es versicherte, auf seiner Website habe ein User mit Namen und Mailadresse des Klägers ein Kundenkonto angelegt. Dies sei mit einer automatisierten E‑Mail bestätigt worden. Die E-Mail habe den Empfänger lediglich sachlich über die Einrichtung des Kundenkontos informiert. Es habe sich daher nicht um Werbung gehandelt.
AG: Bestätigungsmail ist bei fehlender Veranlassung der Kontoeröffnung Werbung
Das AG bestätigte die einstweilige Verfügung. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte E-Mail Werbung sei, komme es in erster Linie auf die Sicht des Empfängers an. Die Information, dass das Unternehmen ein Kundenkonto eingerichtet habe, stelle dann Werbung dar, wenn der Empfänger gar keine Einrichtung eines Kundenkontos veranlasst habe. In diesem Fall müsse er die E-Mail sogar als besonders aufdringliche Absatzförderungsmaßnahme wahrnehmen.
DAV kritisiert Urteil
Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT Recht beim DAV, sieht das Urteil kritisch: "Die elektronische Zustimmung, die der User zur Nutzung seiner Daten gibt, dient dem Schutz des Einzelnen. Folgt man der Entscheidung des Amtsgerichts, wird das Einholen der Einwilligung auf elektronischem Weg jedoch faktisch unmöglich gemacht." Anbietende Unternehmen sollten allerdings immer daran denken, die Nutzer darauf hinzuweisen, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können, und die E-Mail mit dem Bestätigungslink frei von jeglichem werbendem Inhalt halten.
- Redaktion beck-aktuell
- AG Berlin-Pankow/Weißensee
- Urteil vom 16.12.2014
- 101 C 1005/14
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Bestätigungsmail über Einrichtung eines Kundenkontos kann Werbung sein. beck-aktuell, 23.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185951)



