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Trumps Migrationskurs

Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittländer

Ein klassizistisches Gebäude mit Säulen vor blauem Himmel, im Vordergrund weht die Flagge der USA.
Der Supreme Court der USA © steheap / Adobe Stock

Die Trump-Regierung schob Menschen in Länder ab, die nicht ihre Heimat sind – ohne die Chance auf Einwände. Gerichte blockierten die Praxis. Der Supreme Court erlaubt das nun – jedoch nur vorerst.

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump darf nach einer Entscheidung des Supreme Court der Vereinigten Staaten vorerst weiterhin Migranten in sogenannte Drittstaaten abschieben. Der Supreme Court gab einem Antrag der Regierung statt, wodurch das Urteil einer Vorinstanz temporär außer Kraft gesetzt wird. Das oberste US-Gericht setzte für Dezember eine mündliche Verhandlung an, in der die Argumente beider Seiten angehört und dann ein endgültiges Urteil gefällt werden soll.

Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, ob Einwanderer in ein Land abgeschoben werden dürfen, das nicht ihr Heimatland ist, ohne vorher Einwände dagegen vorbringen zu können. Die Abschiebung in Drittländer ist für die US-Regierung ein Weg, unkooperative Heimatstaaten zu umgehen. Die Trump-Regierung schloss dafür Abkommen mit mehreren Aufnahmestaaten, vor allem in Afrika und Lateinamerika. Frühere Abschiebeflüge in Nicht-Heimatländer gingen unter anderem in den Südsudan. Zuständig dafür ist das US-Heimatschutzministerium.

Nach Schätzungen des unparteiischen Migration Policy Institute wurden zwischen dem 20. Januar und 31. Dezember 2025 rund 15.000 Menschen in Drittländer abgeschoben, der überwiegende Anteil von ihnen nach Mexiko. Insgesamt sei dies ein "verschwindend geringer Anteil" der jährlichen Abschiebungen, die die US-Regierung mit einer Million beziffert.

Im Februar ordnete ein Bundesrichter allerdings den Stopp der Praxis an. Er untersagte die Abschiebungen in Drittstaaten zwar nicht per se. Allerdings müssten die Einwanderer die Chance haben, gegen das Abschiebeziel Einwände zu erheben. Nur so könne gewährleistet werden, dass ihnen dort weder Folter noch Verfolgung drohten.

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