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Annäherung beim Streit um Reform der Erbschaftsteuer

Produkthaftung 2026

Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer zeichnet sich kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Kompromiss ab. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle mit den Parteivorsitzenden von CSU und SPD, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel, bei einem Treffen am 15.06.2016 die Einigung festzurren, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Ausgabe vom 15.06.2016) unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Kompromiss bei Bagatellgrenze

Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Bei der so genannten Bagatellgrenze hatte sich schon vor Tagen ein Kompromiss abgezeichnet. Dabei geht es um die Frage, welche Unternehmen den Erhalt der Lohnsumme nachweisen müssen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Bisher mussten nur Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern diesen Nachweis erbringen. Dies hatte das BVerfG aber gekippt. Bundesfinanzminister Schäuble wollte die Schwelle auf drei Mitarbeiter senken.

Befreiung nur für Unternehmen mit maximal vier Vollzeitstellen

Nach Angaben der "Süddeutschen" einigten sich die Koalitionspartner nun darauf, dass nur noch Unternehmen mit maximal vier Vollzeitstellen befreit werden. CSU-Chef Seehofer hatte diese Befreiung für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern gefordert. Bislang wird nur ein Bruchteil des vererbten Firmenvermögens besteuert. Die Bundesländer, denen das Steueraufkommen zusteht, erhalten pro Jahr etwa fünf Milliarden Euro aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer insgesamt. Das BVerfG hatte Ende 2014 eine Neuregelung bis zum 30.06.2016 (DStR 2015, 31) angemahnt.