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Wirtschaftsausschuss beschließt bessere Aufsicht über Abschlussprüfer

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Die Aufsicht über Abschlussprüfer für Unternehmen wird neu geordnet. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschloss am 02.12.2015 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur "Neuregelung der Aufsicht über Abschlussprüfer" (BT-Drs. 18/6282). Mit dem Gesetz sollen aufsichts- und berufsrechtliche Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU umgesetzt und entsprechende Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ausgeführt werden.

Eckpunkte der Neuregelung

Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, berichtet der Bundestag. Die Linksfraktion habe gegen den Entwurf gestimmt, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthalten. Im Einzelnen sehe der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Lob und Kritik für Entwurf

Die CDU/CSU-Fraktion lobte das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG), das eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse mit sich bringen werde. Die Jahresabschlüsse seien die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen. Die SPD-Fraktion würdigte die Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht. Die Selbstverwaltung sei gestärkt worden. Die Linksfraktion kritisierte die Aufsicht als weiterhin unzureichend. Der Markt werde von großen Unternehmen beherrscht, kleinere Unternehmen hätten um ihre Existenz zu kämpfen. Bündnis 90/Die Grünen gaben zu bedenken, dass sich international tätige Unternehmen auch nur durch international tätige Prüfer prüfen ließen. Es sei aber auch wichtig, im Mittelstand eine angemessene Qualitätssicherung zu haben.