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Weitere Steuervorteile für Elektroautos in Kraft getreten

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Am 17.11.2016 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr in Kraft getreten. Danach wird die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos auf zehn Jahre verlängert, wie die Bundesregierung berichtet.

Kostenloses Laden beim Arbeitgeber steuerfrei

Der Vorteil, der einem Arbeitnehmer entsteht, wenn er sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, wird – anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen - nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Auch Arbeitgeber profitieren nach Auskunft der Bundesregierung: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen.

Kfz-Steuer-Befreiung für zehn Jahre

Die Regelungen seien Teil eines Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und einem schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll. Deshalb spare mit der doppelt so langen Steuerbefreiung auch, wer sich ein Elektroauto neu zulege.

Prämie von 4.000 Euro bei Kauf eines Elektroautos

Seit Juli 2016 könnten Käufer von Elektroautos zudem eine Prämie beantragen, erläutert die Bundesregierung weiter. Sie erhielten einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bund und Industrie trügen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig sei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das den Bonus auszahle. Die Anträge könnten online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergebe die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm laufe jedoch spätestens 2019 aus.

Mehr Ladestationen für Elektroautos

Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normalladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten. Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.