Bundesdatenschutzbeauftragte hält geplantes Gesetz für vefassungswidrig

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Bundesdatenschutzbeauftragte hält geplantes Gesetz für vefassungswidrig. beck-aktuell, 11.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192461)
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat auf tiefgreifende Probleme bei dem geplanten Gesetz zur Speicherung von Telefondaten hingewiesen. Sie bezweifele, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sei, schrieb Voßhoff am 10.06.2015 an Bundestags-Abgeordnete. Die Bundesregierung habe nicht ausreichend gezeigt, dass die Datenspeicherung wirklich nötig sei, um Straftaten aufzuklären. Potenzielle Straftäter könnten auf nicht gespeicherte Kommunikationswege etwa in Internet-Cafés ausweichen. Gleichzeitig würden die geforderten Maßnahmen viele unbescholtene Bürger treffen, bemängelte Voßhoff.
Auch von Vorratsdatenspeicherung ausgenommene Berufsgruppen nicht hinreichend geschützt
Auch der Schutz von Journalisten, Ärzten oder Seelsorgern reicht ihr nicht aus. Deren Kommunikationsverbindungen werden zwar erfasst, sollen aber von Ermittlern nicht ausgewertet werden dürfen. Man könne oft nicht rechtzeitig feststellen, ob eine Telefonnummer einer besonders geschützten Person gehöre, merkte Voßhoff an. Die Daten sollten gar nicht erst gespeichert werden. Die oberste Datenschützerin habe ihre Bewertung an die Abgeordneten in den zuständigen Ausschüssen geschickt, sagte eine Sprecherin am 10.06.2015. Voßhoff wurde bisher nicht ausführlich nach ihrer Beurteilung gefragt. Das sei «inakzeptabel», kritisierte sie in ihrem Schreiben. Der umstrittene Gesetzentwurf soll am 12.06.2015 in den Bundestag eingebracht werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundesdatenschutzbeauftragte hält geplantes Gesetz für vefassungswidrig. beck-aktuell, 11.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192461)



