Verkehrsausschuss des EU-Parlaments billigt neue EU-Regeln für zivile Drohnen
1 Min.
Zitiervorschlag
Verkehrsausschuss des EU-Parlaments billigt neue EU-Regeln für zivile Drohnen. beck-aktuell, 15.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167391)
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 10.11.2016 überarbeitete EU-Flugsicherheitsvorschriften inklusive neuer Sicherheitsregeln für zivile Drohnen gebilligt. Dies hat das EU-Parlament am 15.11.2016 mitgeteilt. Die neuen Regelungen sähen unter anderem eine Registrierungspflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vor.
Anzeige
Sicherheit und Privatsphäre gewährleisten
Laut Mitteilung sehen die neuen Bestimmungen neben der Registrierungspflicht vor, dass die Piloten die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten mitbringen müssen, um eine Drohne im öffentlichen Raum fliegen zu lassen. Die große Mehrheit der "Spielzeug"-Drohnen werde von diesen Regeln nicht betroffen sein. Derzeit würden Drohnen unter einem Gewicht von 150 Kilogramm auf nationaler Ebene reguliert. Die daraus resultierende Fülle an verschiedenen technischen Normen und Sicherheitsstandards behindere den grenzüberschreitenden Einsatz von Drohnen und stelle Anbieter und Hersteller vor Probleme. Durch eine Verankerung grundlegender Vorgaben für zivile Drohnen unter 150 Kilogramm im EU-Recht solle insbesondere im Hinblick auf Fragen der Sicherheit und der Privatsphäre Kohärenz und Klarheit geschaffen werden.
Verkehrsausschuss des EU-Parlaments billigt neue EU-Regeln für zivile Drohnen. beck-aktuell, 15.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167391)