Flug verpasst
Kein Schadenersatz wegen zu langer Sicherheitskontrolle
Stehen einem Fluggast Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zu, wenn der Flug verpasst wird, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lang gedauert haben soll? Das Landgericht Köln entschied nun in einem Fall, dass Ansprüche jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In beziehungsweise zur Sicherheitskontrolle erscheint.