Momentan kein Grund zur AfD-Überwachung

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Momentan kein Grund zur AfD-Überwachung. beck-aktuell, 23.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180371)
Der Verfassungsschutz sieht auch nach den jüngsten Vorfällen in Sachsen keinen Grund zur Überwachung der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD). "Der Maßstab zur Beobachtung von politischen Parteien ist sehr hoch“, betonte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, am 22.02.2016 gegenüber Medien. Für ihn sei es in allererster Linie eine Aufgabe der Parteien, sich untereinander und miteinander auseinanderzusetzen. Es sei nicht Sache der Verfassungsschutzbehörden, "in den demokratischen Diskurs der Parteien einzugreifen“, so Maaßen.
Maaßen bestreitet zeitliches Problem
Der Verfassungsschutzpräsident sagte auf die Frage, ob seine Behörde angesichts der personellen Belastung durch den Kampf gegen den islamistischen Terror überhaupt Zeit für eine Beobachtung der AfD hätte: "Wenn's notwendig ist, werden wir auch die notwendigen Prioritäten setzen.“ Der Verfassungsschutz habe beispielsweise ja auch maßgeblich Vorarbeit für das Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht geleistet.
Maas sieht AfD "auf dem Weg“ zur Überwachung
Hingegen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gesagt, die AfD sei "längst auf dem Weg dahin, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden“. Wer an der Grenze auf Flüchtlinge schießen lassen wolle, vertrete menschenfeindliche Positionen, so Maas.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Momentan kein Grund zur AfD-Überwachung. beck-aktuell, 23.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180371)



