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Umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit passiert Bundestag

Revitalisierte VwGO

Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit hat im Bundestag die letzte Hürde genommen. Union und SPD stimmten am 22.05.2015 mit großer Mehrheit und gegen den Widerstand der Opposition dafür. Dabei gab es aber auch 16 Gegenstimmen aus der CDU/CSU und eine aus der SPD. Das Gesetz dürfte im Juli 2015 in Kraft treten. Mehrere kleine Gewerkschaften planen, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen.

Eindämmung der Macht kleiner Gewerkschaften

Mit dem Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Vor dem Hintergrund des Tarifkonflikts bei der Bahn hatten Gegner das Gesetz als «Lex GDL» kritisiert, also als Projekt, das vor allem gegen die kleine Lokführergewerkschaft GDL gerichtet sei.

Gewerkschaften gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Der Beamtenbund dbb, die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der Deutsche Journalisten-Verband und die Pilotenvereinigung Cockpit hatten vor der Abstimmung an die Abgeordneten appelliert, die Verantwortung nicht auf die Verfassungsrichter zu verlagern. Denn mehrere kleine Gewerkschaften wollen in Karlsruhe klagen. Die DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG sehen in dem Gesetz einen indirekten Eingriff ins Streikrecht. "Wenn in jedem Betrieb ermittelt werden muss, welche Gewerkschaft dort die Mehrheit der Beschäftigten organisiert, wird die Konkurrenz der Gewerkschaften untereinander deutlich zunehmen", sagte ver.di-Chef Frank Bsirske.

Arbeitgeber begrüßen Gesetz

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte das Gesetz. Es bringe Rechtssicherheit. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, sagte den Spartengewerkschaften in Karlsruhe einen Misserfolg voraus: Sie hätten sich in der Vergangenheit trotz Tarifeinheit gegründet, etabliert und Arbeitskämpfe geführt.

Nahles verteidigt Gesetz als Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie

In namentlicher Schlussabstimmung gab es 448 "Ja"-Stimmen. 126 Parlamentarier stimmten dagegen, 16 enthielten sich. Ihr vorausgegangen war eine turbulente Debatte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte das Gesetz als Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie. "Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an." Kollektives Handeln werde aber ad absurdum geführt, wenn nur für einzelne Gruppen gekämpft werde. Nahles lobte die geplante Schlichtung zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. "Das ist der Sinn des Gesetzes: Wir setzen auf Kooperation und Einigung." Der Bahn-Streik war abgebrochen worden, nachdem sich Bahn und GDL auf eine Schlichtung geeinigt hatten. "60 Jahre lang hat unser Land von der Tarifeinheit profitiert", sagte Nahles. Die GDL habe stets für die Lokführer eintreten können, auch bevor das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit 2010 kippte. "Die Tarifeinheit läuft nicht auf das Ende kleiner Gewerkschaften hinaus."

Linken-Fraktionsvize befürchtet DGB-Spaltung

Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst kritisierte: "Das Gesetz ist eine Einschränkung des Streikrechts kleiner Gewerkschaften." Er betonte: "Streiks werden unzulässig." Das Gesetz spalte zudem den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, kleine Gewerkschaften hätten das Tarifniveau immer wieder angehoben. "Die SPD steht an vorderster Front, dass das Tarifniveau nicht nach oben gezogen wird."

CDU-Fraktion gespalten

Der CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling sagte in der Debatte: "Mit diesem Gesetzentwurf spalten wir nicht, mit diesem Gesetzentwurf einen wir." Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten und Marburger-Bund-Chefs Rudolf Henke stellt das Gesetz das Grundrecht der Koalitionsfreiheit dagegen infrage. "Grundrechte stehen allen Menschen in gleicher Weise zu ‒ deshalb kann man sie nicht unter Mehrheitsvorbehalt stellen."