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Gefährliche Mutproben

Kann das Strafrecht Kinder vor Blackout-Challenges schützen?

Ein junger Mann würgt sich selber
Blackout-Challenges können zu erheblichen Gesundheitsschäden führen © Feodora / Adobe Stock

Würgen bis zur Bewusstlosigkeit für Likes und Klicks: Nach Vorfällen mit sogenannten Blackout-Challenges will Mecklenburg-Vorpommern das gezielte Verleiten Minderjähriger zu solchen gefährlichen Mutproben strafrechtlich erfassen.

Blackout-Challenges mit potenziell tödlichen Folgen sollen stärker in den Fokus des Strafrechts rücken. Mecklenburg-Vorpommern will dazu am Freitag eine Bundesratsinitiative einbringen. Die Bundesregierung soll prüfen, ob ein eigener Straftatbestand geschaffen werden sollte, der das Verleiten Minderjähriger zu Selbstschädigungen unter Strafe stellt.

Blackout-Challenges sind Mutproben, bei denen Kinder oder Jugendliche versuchen, durch absichtlichen Sauerstoffmangel eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit ("Blackout") herbeizuführen. Dies geschieht etwa durch Luftanhalten oder Würgen. Die Challenges werden häufig über soziale Medien verbreitet.

Als Anlass für ihre Initiative nennt Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) mehrere Vorfälle in Mecklenburg-Vorpommern. In einem Fall musste ein Junge ins Krankenhaus, nachdem ihn ein Mitschüler für eine "Blackout-Challenge" bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. In einem weiteren Fall hatte eine Mutter Anzeige erstattet, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren.

Keine harmlosen Mutproben

Bernhardt betont, dass es sich bei solchen Challenges nicht um harmlose Mutproben handele. Durch Sauerstoffmangel könnten innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, dauerhafte Gesundheitsschäden oder sogar der Tod eintreten. Besonders problematisch sei die Verbreitung entsprechender Inhalte über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, wo gefährliche Handlungen als Mutproben inszeniert und mit Aufmerksamkeit sowie Reichweite belohnt würden.

Ziel der Initiative ist nach Angaben der Ministerin nicht die Bestrafung von Kindern und Jugendlichen, die solche Inhalte ansehen oder nachahmen. Im Fokus stünden vielmehr Personen, die gezielt auf Minderjährige einwirkten, sie manipulierten oder gefährliche Dynamiken bewusst ausnutzten, um sie zu Selbstschädigungen zu verleiten.

Mecklenburg-Vorpommern fordert deshalb die Bundesregierung auf zu prüfen, ob ein Straftatbestand geschaffen werden sollte, der Fälle erfasst, in denen Minderjährige gezielt zu einer Selbsttötung oder zu anderen erheblichen Selbstschädigungen bestimmt werden sollen. Niedersachsen unterstützt die Initiative.

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