Bundeskabinett beschließt Regelungspaket zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Zitiervorschlag
Bundeskabinett beschließt Regelungspaket zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. beck-aktuell, 28.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177061)
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat das Bundeskabinett am 27.04.2016 zwei Regelungsentwürfe beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Diese sogenannte "Seveso III-Richtlinie" regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das Ministerium hat dazu die Eckpunkte des Regelungspakts vorgestellt.
Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Vorgaben zum Gerichtszugang
Das jetzt beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält unter anderem die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu laut Ministerium im Kern Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umweltrechtsbehelfsgesetzes.
Änderungen auch bei der Störfall-Verordnung
Außerdem enthält das Regelungspaket dem Ministerium zufolge den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Sie enthalte die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben. Vorgesehen seien vor allem Änderungen der Störfall-Verordnung und weiterhin geringfügige Änderungen der Verordnung über das Genehmigungsverfahren.
Deutschland mit Umsetzung bereits in Verzug
Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 01.06.2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nach der heutigen Kabinettsentscheidung kann nun das parlamentarische Verfahren zum Umsetzungsgesetz eingeleitet werden. Es soll laut Ministerium noch 2016 abgeschlossen werden, so dass eine Klageerhebung in dem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren vermieden werden kann.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett beschließt Regelungspaket zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. beck-aktuell, 28.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177061)



