Steuerliche Entlastungen für Familien geplant

Zitiervorschlag
Steuerliche Entlastungen für Familien geplant . beck-aktuell, 12.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169071)
Die Bundesregierung will Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlasten. In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die "kalte Progression" ausgeglichen werden. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, hat das Bundeskabinett am 12.10.2016 eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen. Die volle Entlastungswirkung betrage rund 6,3 Milliarden Euro jährlich.
Zwei Euro mehr Kindergeld
Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um zwei Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 01.01.2017 um monatlich zehn Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
Ausgleich der "kalten Progression"
Die Bundesregierung hat außerdem im Vorgriff auf den ebenfalls im Herbst 2016 erwarteten 2. Steuerprogressionsbericht beschlossen, zum Ausgleich der "kalten Progression" für die Jahre 2016 und 2017 die übrigen Tarifeckwerte in den Jahren 2017 beziehungsweise 2018 um die in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung erwartete Inflationsrate des jeweiligen Jahres nach rechts zu verschieben.
- Redaktion beck-aktuell
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Steuerliche Entlastungen für Familien geplant . beck-aktuell, 12.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169071)



