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Grüne gegen Bayerns Polizeigesetz

Söder verlangt Rücknahme der Verfassungsklage

Markus Söder blickt in die Kamera
Markus Söder am 28. Juli am Starnberger See. © SvenSimon | Frank Hoermann

Das bayerische Kabinett tagt am idyllischen Starnberger See. Doch es geht um ernste Themen, auch um den Anschlag in Berlin. Der Ministerpräsident hat eine klare Forderung.

Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Grünen aufgefordert, ihre Klage in Karlsruhe gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG) zurückzuziehen. "Und zwar sofort", sagte Söder nach einer Kabinettssitzung auf der "MS Starnberg" auf dem Starnberger See. Man brauche die Möglichkeit, Gefährder nicht nur teuer zu überwachen, sondern auch die Möglichkeit, diese zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig und sicher in Gewahrsam zu nehmen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe berichtet, dass Bayern mit seinem Polizeiaufgabengesetz eine richtige Entscheidung getroffen habe, nämlich Gefährder stärker in Gewahrsam zu nehmen, sagte Söder "Dies wird von Linken und Grünen beim BVerfG bis heute beklagt. Ich fordere die Grünen auf, diese Klage zurückzunehmen", sagte der CSU-Vorsitzende. Karlsruhe ist derzeit dabei, die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei zu überprüfen. Umstritten ist beispielsweise, dass die bayerische Polizei Bürgerinnen und Bürger laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern.

Söder beklagte zugleich eine "krasse Fehlentscheidung" des Gerichts in Berlin beim Umgang mit dem späteren Täter. "Anders kann man das gar nicht sagen." Abdul B. war zuletzt im Mai zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht beschloss aber eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden. Das sollte nur geschehen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachgekommen wäre, regelmäßig Beratungsgespräche zu besuchen und sich straffrei zu verhalten. Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde mit dem Urteil aufgehoben - er kam frei. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.