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Schuldenbremse kommt nicht in Berliner Landesverfassung

Schutz des Anwaltsberufs

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern wird Berlin die von 2020 an geltende Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung verankern. Ein Antrag der AfD, dies zu tun, stieß am 04.05.2017 im Abgeordnetenhaus auf breite Ablehnung.

Verbot der Aufnahme neuer Schulden steht im Grundgesetz

Sowohl die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne als auch CDU und FDP bezeichneten das Ansinnen als überflüssig. Sie verwiesen darauf, dass das Verbot für die Länder, neue Schulden zu machen, im Grundgesetz verankert sei. Zudem sei die Schuldenbremse vielfach, nicht zuletzt in Berlin, bereits umgesetzt, weil die Länder sich in ihrer Haushaltsführung längst darauf eingestellt hätten.

Schuldenbremse in der Hälfte der deutschen Länderverfassungen verankert

Die Schuldenbremse für Bund und Länder war 2009 beschlossen worden. Laut Steuerzahlerbund haben 8 von 16 Bundesländern diese auch in ihrer Landesverfassung verankert, 12 Länder hätten mit Gesetzen reagiert und ihre Haushaltsordnungen reformiert. Berlin hat in der vergangenen Wahlperiode vor September 2016 rund 5 Milliarden Euro Schulden abgebaut und liegt nun bei rund 58 Milliarden Euro. Allerdings erhält das Land weiter jedes Jahr Milliardenzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich.