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Sachsen und Bayern wollen rechtliche Hindernisse für private E-Auto-Ladestationen ausräumen

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Die Justizminister Sachsens und Bayerns wollen sich gemeinsam für Gesetzesänderungen zur Förderung der Elektromobilität einsetzen. Ziel sei es, Mietern und Wohnungsinhabern in Gemeinschaftsanlagen die Installation eines Ladeanschlusses für E-Autos in Garagen oder an Stellplätzen zu erleichtern. Bisher sei die Rechtslage in diesem Punkt nicht eindeutig, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Minister Sebastian Gemkow (CDU/Sachsen) und Winfried Bausback (CSU/Bayern), die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dadurch werde der Einbau von Ladestationen sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Mieter erschwert.

Minister: Private Ladestationen für flächendeckende Versorgung erforderlich

Der Ausbau der Elektromobilität sei nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch von großer Bedeutung für die deutsche Automobilindustrie. "Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass Elektromobilität in allen Bereichen gefördert wird, auch in der Rechtspolitik", betonten die Minister. Beim notwendigen Ausbau der Lade-Infrastruktur dürfe sich der Staat nicht auf den öffentlichen Raum beschränken. "Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, ist es vielmehr erforderlich, dass auch private Kfz-Stellplätze mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden", sagte Bausback.

Zivilrechtliche Vorschriften dürfen Einrichtung nicht hemmen

Bislang sei es aber für Mieter schwierig, sich mit dem Wunsch nach Installation einer Ladestation gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Wohnungsinhaber in Eigentümergemeinschaften hätten ähnliche Probleme. "Unser Zivilrecht kann sich hier derzeit innovationshemmend auswirken", sagte Gemkow. Dies gelte es zu ändern. "Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft und Mietern muss künftig die Errichtung von Lademöglichkeiten erleichtert werden." Nichts sei bequemer, als sein E-Auto gleichsam vor der Haustür und über Nacht wieder "auftanken" zu können, sagte Bausback. "Dieses überzeugende Argument für die Elektromobilität sollten wir durch zivilrechtliche Vorschriften nicht unnötig entwerten."