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Russisches Verfassungsgericht kann nun Wirksamkeit internationaler Urteile prüfen

„Das unsichtbare Recht“

Das russische Parlament hat einem umstrittenen Gesetz zugestimmt, wonach das Verfassungsgericht über die Wirksamkeit internationaler Urteile für das Land entscheiden kann. Mit dem Schritt nehme Russland aber nicht Abstand von seinen internationalen Verpflichtungen, sagte der Abgeordnete Wladimir Pligin am 04.12.2015 in Moskau. Vor der Abstimmung habe der Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland, bei einem Telefonat mit Parlamentschef Sergej Naryschkin seine Bedenken übermittelt, meldete die Agentur Interfax.

Hintergrund: Entschädigungsstreit zwischen Russland und Yukos-Anlegern

Als ein Grund für das Gesetz gilt ein Entschädigungsstreit Russlands mit früheren Eignern des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Russland 2014 zur Zahlung von knapp 1,86 Milliarden Euro an die Aktieninhaber verurteilt. Zudem entschied ein Gericht in Den Haag, dass Moskau fast 50 Milliarden US-Dollar (rund 46 Milliarden Euro) Strafe zahlen soll. Die Zerschlagung sei politisch motiviert gewesen. Moskau weist dies zurück. Enteignete Yukos-Investoren drohen damit, ihre Forderung mit der Pfändung russischen Staatseigentums durchzusetzen. "Das neue Gesetz erlaubt der Regierung, ihre Rechte wahrzunehmen – falls die Entscheidung einer internationalen Instanz dem nationalen Interesse widerspricht", sagte der Abgeordnete Wjatscheslaw Lissakow.